mardi 13 décembre 2016

Reisekosten Vormund Anhörung BAMF

Ich habe hier zwei Fragen eines Vormundes.

3 von seinen Mündeln (hier wohnhaft) fallen in den Zuständigkeitsbereich eines entfernten BAMF.
Das dortige BAMF (anderes Bundesland) verlangt wohl 2 Anhörungstermine pro Mündel und das persönliche Erscheinen des Vormundes.

Jetzt geht es natürlich um die entsprechenden Reisekosten und die Übernahme selbiger.
Der Vormund befürchtet, dass es im dümmsten Fall 6 Termine geben wird und entsprechend immense Kosten entstehen.

Wir reden hier von einer einfachen Entfernung von 600 km.

Frage 1: Wie sieht es mit der Erstattungsfähigkeit aus?
Frage 2: Gibt es Rechtsprechung, dass das persönliche Erscheinen gefordert werden kann?


Reisekosten Vormund Anhörung BAMF

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