Die Erblasserin hat Testamentsvollstreckung als Dauervollstreckung und zugleich Testamentsvollstreckung zur Wahrung der Rechte der Nacherben nach§ 2222 BGB angeordnet.
Ein RA ist als TV bestimmt.
Meine Frage: Ist es überhaupt möglich, dass eine Person diese beiden Aufgabenbereiche ausüben kann?
Ein RA ist als TV bestimmt.
Meine Frage: Ist es überhaupt möglich, dass eine Person diese beiden Aufgabenbereiche ausüben kann?
TV und TV für Nacherben
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