jeudi 8 décembre 2016

TV und TV für Nacherben

Die Erblasserin hat Testamentsvollstreckung als Dauervollstreckung und zugleich Testamentsvollstreckung zur Wahrung der Rechte der Nacherben nach§ 2222 BGB angeordnet.
Ein RA ist als TV bestimmt.
Meine Frage: Ist es überhaupt möglich, dass eine Person diese beiden Aufgabenbereiche ausüben kann?


TV und TV für Nacherben

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