samedi 17 décembre 2016

Vergleich im Termin

N ist als Nebenklägerin zugelassen. Im Termin schließen der Angeklagte A und N auf Anraten des Gerichtes einen Vergleich, wonach A u.a. die gerichtlichen Kosten und die Kosten der Nebenklägerin N für den Vergleich trägt.
Handelt es sich hier um einen Vergleich nach § 405 StPO, also einen Vergleich in einem Adhäsionsverfahren? Ein Adhäsionsantrag wurde nicht gestellt. Welche Gebühren entstehen? RA von N meldet VV 3101 RVG (geht m.E. nicht) und 1000 RVG an. Sind hier aber eine Gebühr nach VV 4143 und 1000 RVG entstanden? Dann fehlt m.E. der Streitwert. Müsste dessen Festsetzung durch die RAe beantragt werden, § 33 RVG? Wie müssten Rubrum und Tenor aussehen?


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