mardi 30 août 2016

§ 1618 BGB - Gesetzentwurf zur Rückbenennung

Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses, zur Rückbenennung und zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

http://ift.tt/2c5jWN4

u.a. mit einer Änderung der §§ 1618 BGB und § 9 Absatz 5 LPartG; dem volljährigen Kind soll (durch Erklärung gegenüber dem Standesamt) eine Option zur Rückbenennung eingeräumt werden


§ 1618 BGB - Gesetzentwurf zur Rückbenennung

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