Mitten im Jahr wird bekannt, dass das Finanzamt die Steuerklasse des Schuldners von ändert, da der Schuldner irrtümlicherweise in der Steuerklasse 3 war 6 Monate lang.
Durch die rückwirkende Einstufung in die Steuererklasse 1 stellt sich nun die Frage, ob der Insolvenzverwalter zuviel erhaltene Pfändungsbeträge für die 6 Monate zurücküberweisen muss. Wie sieht ihr das?
Durch die rückwirkende Einstufung in die Steuererklasse 1 stellt sich nun die Frage, ob der Insolvenzverwalter zuviel erhaltene Pfändungsbeträge für die 6 Monate zurücküberweisen muss. Wie sieht ihr das?
Steuerklasse/Pfändungsbeträge
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