Hallo,
so etwas hatte ich bisher noch nicht...
Gläubiger verlangt Nichtanerkennung der Ehefrau und Herabsetzung der Pfändungsgrenze.
Begründung: Das Gehalt der Ehefrau sei zu hoch.
Schuldner 1050,00(netto) Ehefrau 1425,00(netto) Keine weiteren Unterhaltsberechtigten.
Das einzige was ich gefunden habe ist §850f Abs.2 ZPO. Die unerlaubte Handlung ist aber nicht gegeben.
Wie bekomme ich das denn durch?
Stehe etwas auf dem Schlauch.
so etwas hatte ich bisher noch nicht...
Gläubiger verlangt Nichtanerkennung der Ehefrau und Herabsetzung der Pfändungsgrenze.
Begründung: Das Gehalt der Ehefrau sei zu hoch.
Schuldner 1050,00(netto) Ehefrau 1425,00(netto) Keine weiteren Unterhaltsberechtigten.
Das einzige was ich gefunden habe ist §850f Abs.2 ZPO. Die unerlaubte Handlung ist aber nicht gegeben.
Wie bekomme ich das denn durch?
Stehe etwas auf dem Schlauch.
Herabsetzung der Pfändungsgrenze
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