jeudi 25 août 2016

Herabsetzung der Pfändungsgrenze

Hallo,

so etwas hatte ich bisher noch nicht...
Gläubiger verlangt Nichtanerkennung der Ehefrau und Herabsetzung der Pfändungsgrenze.

Begründung: Das Gehalt der Ehefrau sei zu hoch.

Schuldner € 1050,00(netto) Ehefrau € 1425,00(netto) Keine weiteren Unterhaltsberechtigten.

Das einzige was ich gefunden habe ist §850f Abs.2 ZPO. Die unerlaubte Handlung ist aber nicht gegeben.

Wie bekomme ich das denn durch?
Stehe etwas auf dem Schlauch.


Herabsetzung der Pfändungsgrenze

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