jeudi 25 août 2016

Abgabe Verfahren - alles erledigt?

Hallo,
ich habe eine kurze Frage.

Wenn das Verfahren aufgrund Zuständigkeitswechsel abgegeben wird und mir die Akte als Rechtspfleger noch einmal zur Erledigung offener Geschäfte vorgelegt wird:

Muss ich dann den Jahresbericht/ Vermögensübersicht/ Rechnungslegung, die erst in 2 Monaten fällig werden, bis zum jetzigen Zeitpunkt anfordern und prüfen? Oder ist dann alles erledigt und das neue Gericht muss in 2 Monaten anfordern und prüfen?

Liebe Grüße ;)


Abgabe Verfahren - alles erledigt?

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