Ich hatte eine Jugendstrafvollstreckung wegen Vollzug einer Jugendstrafe gem. § 85 JGG an das für die JVA zuständige AG abgegeben.
Jetzt kam die Sache zurück - wie eigentlich immer - mit dem Bemerken, dass der VU die Strafe verbüßt hat.
Ich habe die Akte dann zur StA zum dortigen Verbleib zurückgeschickt.
Diese schickt mir die Akte zurück mit der Bitte um "Prüfung: die Verbüßung der Jugendstrafe ist noch zu normieren."
So einen Fall hatte ich noch nie. Ist das bei anderen Behörden so üblich? Muß daher das gem. § 85 JGG zuständige AG die Normierung noch ergänzen?
Jetzt kam die Sache zurück - wie eigentlich immer - mit dem Bemerken, dass der VU die Strafe verbüßt hat.
Ich habe die Akte dann zur StA zum dortigen Verbleib zurückgeschickt.
Diese schickt mir die Akte zurück mit der Bitte um "Prüfung: die Verbüßung der Jugendstrafe ist noch zu normieren."
So einen Fall hatte ich noch nie. Ist das bei anderen Behörden so üblich? Muß daher das gem. § 85 JGG zuständige AG die Normierung noch ergänzen?
Verbüssung normieren!
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