vendredi 26 août 2016

Schlichtungsverfahren

Huhu,

der RA hat reicht mir folgende Abrechnung ein:

GG a ) außergerichtlich 85 €
b) Schlichtungsverfahren 85 €
EG 150 €

usw.

Anbei geheftet ist eine Unterlassungsvereinbarung, die im Schiedsverfahren getroffen wurde.

Können hier zwei volle GG anfallen? Und kann die Einigung im Rahmen des Schiedsverfahrens über die BerH abgerechnet werden ?

Liebe Grüße und schönes Wochenende ;)


Schlichtungsverfahren

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