Huhu,
der RA hat reicht mir folgende Abrechnung ein:
GG a ) außergerichtlich 85
b) Schlichtungsverfahren 85
EG 150
usw.
Anbei geheftet ist eine Unterlassungsvereinbarung, die im Schiedsverfahren getroffen wurde.
Können hier zwei volle GG anfallen? Und kann die Einigung im Rahmen des Schiedsverfahrens über die BerH abgerechnet werden ?
Liebe Grüße und schönes Wochenende ;)
der RA hat reicht mir folgende Abrechnung ein:
GG a ) außergerichtlich 85
b) Schlichtungsverfahren 85
EG 150
usw.
Anbei geheftet ist eine Unterlassungsvereinbarung, die im Schiedsverfahren getroffen wurde.
Können hier zwei volle GG anfallen? Und kann die Einigung im Rahmen des Schiedsverfahrens über die BerH abgerechnet werden ?
Liebe Grüße und schönes Wochenende ;)
Schlichtungsverfahren
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire