Hallo an alle,
folgende Akte liegt mir vor:
Durch Urteil ist der Angeklagte verpflichtet worden, an den Adhäsionskläger einen Geldbetrag zu bezahlen.
Das Urteil ist -laut Vermerk- formell rechtskräftig.
Der Anwalt des Adhäsionsklägers möchte nun eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt bekommen.
Dass das der UdG macht, habe ich schon herausgefunden (meine Dame meinte nämlich, dass ich das machen müsse, das konnte ich nicht recht glauben ;)), aber mir stellt sich nun die Frage:
Zustellung des Urteils?
Bevor ich eine Klausel erteile, muss ich doch das Urteil entsprechend zustellen, oder?
Wer veranlasst das? Mir war, als würde das der Rechtspfleger machen und als wäre das irgendwie nicht so einfach wie in Zivil.
Kann jemand helfen?
Danke!
LG
HiHoSa
folgende Akte liegt mir vor:
Durch Urteil ist der Angeklagte verpflichtet worden, an den Adhäsionskläger einen Geldbetrag zu bezahlen.
Das Urteil ist -laut Vermerk- formell rechtskräftig.
Der Anwalt des Adhäsionsklägers möchte nun eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt bekommen.
Dass das der UdG macht, habe ich schon herausgefunden (meine Dame meinte nämlich, dass ich das machen müsse, das konnte ich nicht recht glauben ;)), aber mir stellt sich nun die Frage:
Zustellung des Urteils?
Bevor ich eine Klausel erteile, muss ich doch das Urteil entsprechend zustellen, oder?
Wer veranlasst das? Mir war, als würde das der Rechtspfleger machen und als wäre das irgendwie nicht so einfach wie in Zivil.
Kann jemand helfen?
Danke!
LG
HiHoSa
Zustellung Urteil, Adhäsion, vollstreckbare Ausfertigung
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