mercredi 31 août 2016

Kostenausgleichsverfahren

Hallo,

es gibt eine komplizierte Kostenentscheidung im Urteil. Beide Parteien haben Kostenausgleichsanträge gestellt. Die Rechtspflegerin führt jedoch keinen Ausgleich aller Kosten durch, sondern hat jetzt erst einmal einen KfB für den Kläger gemacht, wonach die Beklagten dessen Kosten zu erstatten haben. Es fehlt also der Beschluss, wonach der KLäger Kosten an die Beklagten zu 1. und zu 2. (unterschiedliche Quoten) zu erstatten hat.

Ist das so richtig? Hätte die Rechtspflegerin nicht alle Anträge in einem Beschluss "ausgleichen" müssen?

Danke vorab

Liane


Kostenausgleichsverfahren

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