Nein, ich will hier keinen neuen Streit vom Zaun brechen.
Ja wir verdienen alle viel mehr Honorar, als wie wir tatsächlich bekommen.
Ich kann mich erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht mal (eben im Zusammenhang mit der Vergütung der Insolvenzverwalter) entschieden hat, dass Art. 12 GG nicht verletzt ist, solange der Betroffene in der Gesamtzahl seiner Fälle eine auskömmliche Vergütung erwirbt. Ob es dabei auch Fälle gibt, die für ihn defizitär enden, darauf kommt es nicht an. Thema "Quersubventionierung".
Ich kann die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aber nicht mehr finden. Hat da vielleicht jemand ein Aktenzeichen.
[Ich brauche diese Entscheidung im Rahmen einer Insolvenzanfechtung. Der Anfechtungsgegner sieht doch durch mich tatsächlich Art. 12 GG verletzt. :heul::heul::heul:].
Ja wir verdienen alle viel mehr Honorar, als wie wir tatsächlich bekommen.
Ich kann mich erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht mal (eben im Zusammenhang mit der Vergütung der Insolvenzverwalter) entschieden hat, dass Art. 12 GG nicht verletzt ist, solange der Betroffene in der Gesamtzahl seiner Fälle eine auskömmliche Vergütung erwirbt. Ob es dabei auch Fälle gibt, die für ihn defizitär enden, darauf kommt es nicht an. Thema "Quersubventionierung".
Ich kann die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aber nicht mehr finden. Hat da vielleicht jemand ein Aktenzeichen.
[Ich brauche diese Entscheidung im Rahmen einer Insolvenzanfechtung. Der Anfechtungsgegner sieht doch durch mich tatsächlich Art. 12 GG verletzt. :heul::heul::heul:].
Verfassungsmäßigkeit der Vergütung der Insolvenzverwalter
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