jeudi 25 août 2016

prozessbeendende Erklärung bei komb. Anfechtungs- u. Leistungsklage

Guten Morgen Verwaltungsrechtsspezialisten,

ich sitze hier über einigen Schriftsätzen und komme an einer Stelle nicht weiter.

Mit einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage habe ich einen Behördenbescheid angefochten (Antrag 1) und eine geleistete Zahlung zurückverlangt (Antrag 2).

Antrag 1 wurde entsprochen. Der angefochtene Bescheid wurde aufgehoben.

Nun schreibt das VG, ich solle eine "prozessbeendigende Erklärung", bezüglich des aufgehobenen Bescheids abgeben.

Meine Fragen dazu:
- Beendet eine "prozessbeendigende Erklärung" das Gesamtverfahren ?
- ist mit "prozessbeendigende Erklärung" unter Umständen eine Teilweise Erledigungserklärung nur zu Antrag 1 gemeint ?
- Oder ist damit etwas anderes gemeint ?

Danke im Voraus.

Gruß Wolfgang


prozessbeendende Erklärung bei komb. Anfechtungs- u. Leistungsklage

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