Hallo,
im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens macht der Kläger Verdienstausfall in Höhe von 21,00 € pro Stunde geltend. Er ist selbständig und erhält aufstockend ALG II- Leistungen. Wie wird das im Rahmen des Festsetzungsverfahrens berücksichtigt?
Wie soll der Selbständige den Nachweis des Verdienstausfalls (Höchstsatz) erbringen können?
im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens macht der Kläger Verdienstausfall in Höhe von 21,00 € pro Stunde geltend. Er ist selbständig und erhält aufstockend ALG II- Leistungen. Wie wird das im Rahmen des Festsetzungsverfahrens berücksichtigt?
Wie soll der Selbständige den Nachweis des Verdienstausfalls (Höchstsatz) erbringen können?
Verdienstausfall Selbständiger, aufstockend ALG II
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