Hi!
Der Anfechtungsanspruch ist ab Insolvenzeröffnung nach § 291 BGB zu verzinsen, BGH v. 1.2.2007, IX RZ 96/04.
Was ist aber, wenn ich zwar den Anfechtungsanspruch zahle, die Zinsen nach § 291 BGB aber säumig bleibe? Entfallen hierauf wieder (Verzugs-)Zinsen?
Der Anfechtungsanspruch ist ab Insolvenzeröffnung nach § 291 BGB zu verzinsen, BGH v. 1.2.2007, IX RZ 96/04.
Was ist aber, wenn ich zwar den Anfechtungsanspruch zahle, die Zinsen nach § 291 BGB aber säumig bleibe? Entfallen hierauf wieder (Verzugs-)Zinsen?
Verzugszinsen auf Prozesszinsen?
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