Hallo liebe Foren Anhänger.
Bei folgendem Fall komme ich nicht weiter :(
Für eine Gewerbeanmeldung wird eine Genehmigung nach § 112 BGB beantragt durch einen 17 jährigen, sowie dem Kindesvater. Der Minderjährige hat eine Erfindung um Strom zu erzeugen. Forschungsgelder wurden bereits in Aussicht gestellt. Daher wird jedoch noch eine familiengerichtliche Genehmigung benötigt.
Es ist derzeit nicht bekannt, ob der Kindesvater die alleinige elterliche Sorge inne hat.
Meine Überlegungen hierzu:
elterliche sorge klären
Jugendamt anhören
IHK anhören
Kind und Vater persönlich anhören
Schulzeugnisse vorlegen lassen
Was meint ihr?
Bei folgendem Fall komme ich nicht weiter :(
Für eine Gewerbeanmeldung wird eine Genehmigung nach § 112 BGB beantragt durch einen 17 jährigen, sowie dem Kindesvater. Der Minderjährige hat eine Erfindung um Strom zu erzeugen. Forschungsgelder wurden bereits in Aussicht gestellt. Daher wird jedoch noch eine familiengerichtliche Genehmigung benötigt.
Es ist derzeit nicht bekannt, ob der Kindesvater die alleinige elterliche Sorge inne hat.
Meine Überlegungen hierzu:
elterliche sorge klären
Jugendamt anhören
IHK anhören
Kind und Vater persönlich anhören
Schulzeugnisse vorlegen lassen
Was meint ihr?
familiengerichte Genehmigung § 112 BGB Erwerbsgeschäft
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