Warum verlangen einige GBÄmter, dass der beglaubigende Notarnicht allein den Antrag auf Eintragung einer bpD stellen kann gem. § 15 GBO, sondern entwederdie Berechtigte oder die Berechtigte fährt mit zum Beglaubigungstermin undstimmt der bpD zu. Ist das nachvollziehbar??
Antragsrecht Bewilligung bpD
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