vendredi 25 novembre 2016

Nachlassverwaltung trotz Vermögen?

Frage: ich habe eine Vorerbin und einen Nacherben ( gemeinnützige Gesellschaft) und der Nacherbe ist auch TV. Zum Nachlass gehört auch ein Haus ( frisch geschätzt).Mit Wert dieses Hauses ist NL-Vermögen 350.000,- .
Tochter macht Pflichtteilsanspruch gelten von ca. 88.000,-. TV (=Nacherbe) beantragt Nachlassverwaltung weil Pflichtteilsanspruch nur teilweise aus dem "flüssigen" Vermögen bedient werden konnte. Vorerbin wohnt in dem Haus. Weitere Ansprüche gegen Nachlass bestehen nur aus Beerdigungskosten und TV-Kosten.
Ich bin der Meinung, dass ist doch kein Fall für eine Nachlassverwaltung, oder????? TV möchte doch eigentlich nur die unangenehme Arbeit abgeben, die Vorerbin zum Verkauf oder zur Belastung des Hauses aufzufordern. Oder sehe ich das falsch? Doch ein Fall für Nachlassverwaltung? Antrag kommt von RA und sieht ganz professionell aus. Vielen Dank für Antworten!


Nachlassverwaltung trotz Vermögen?

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