vendredi 25 novembre 2016

Dingliches Vorkaufsrecht (Vormerkung)

Hallo zusammen,
ich habe in einem Grundbuch folgenden Eintrag aus dem Jahre 1966 in Abt. II gefunden, der mich ein wenig stutzig macht:
"Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsübertragung im Falle der Ausübung des Vorkaufsrechts zum festen Vorkaufspreis von xx.xxx,00 € zugunsten des Y.
Eigentümerin ist eine Kirchengemeinde, die das Grundstück veräußern möchte. Begünstigte ist die Gebietskörperschaft Y, die seinerzeit einen Zuschuss in Höhe des Vorkaufspreises gewährt hat.
Die Eigentümerin möchte das Grundstück veräußern und fragt an, inwieweit der eingetragene Vorkaufspreis bindend ist.
Hintergrund ist der, dass das Grundstück ein Vielfaches vom eingetragenen Vorkaufspreis wert ist.
Kann bei einem dinglichen Vorkaufsrecht überhaupt ein Festpreis eingetragen werden oder ist das unzulässig ?
Danke für eure Hilfe.


Dingliches Vorkaufsrecht (Vormerkung)

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