mercredi 30 novembre 2016

Insolvenzverwaltervergütung/ § 1 InsVV Absatz 2 Nr. 4b

Hallo, folgender Sachverhalt:

Älteres Verfahren (4 Jahre alt). Es gab damals ein vorläufiges Insolvenzverfahren. Gemäß § 1 InsVV müssen bei einer Fortführung des Unternehmens die Masseverbindlichkeiten abgezogen werden von den Einnahmen, nur der Überschuss darf mit in die Berechnungsgrundlage.

Wie verhält es sich nun mit vereinnahmten Umsatzsteuern, die zeitlich dem Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung zuzuordnen sind? Muss ich die rausrechnen bei der Berechnungsgrundlage für die Insolvenzverwaltervergütung?


Insolvenzverwaltervergütung/ § 1 InsVV Absatz 2 Nr. 4b

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