Hallo zusammen,
mir ist bekannt, dass eine nach VÖ und Niederlegung des Schlussverzeichnisses angemeldete Forderung an der Schlussverteilung nicht mehr teilnimmt, BGH, Beschluss vom 22.03.2007, IX ZB 8/05.
Kommt es dabei auf den Eingang der Anmeldung bei dem Insolvenzverwalter an?
Bestimmung Schlusstermin: Donnerstag, 17.11.2016
Niederlegung Schlussverzeichnis und Veröffentlichung: Freitag, 18.11.2016
Eingang der FO-Anmeldung beim IV: Dienstag, 22.11.2016
Bin mir nicht sicher, ob die FO an der Verteilung teilnimmt.
mir ist bekannt, dass eine nach VÖ und Niederlegung des Schlussverzeichnisses angemeldete Forderung an der Schlussverteilung nicht mehr teilnimmt, BGH, Beschluss vom 22.03.2007, IX ZB 8/05.
Kommt es dabei auf den Eingang der Anmeldung bei dem Insolvenzverwalter an?
Bestimmung Schlusstermin: Donnerstag, 17.11.2016
Niederlegung Schlussverzeichnis und Veröffentlichung: Freitag, 18.11.2016
Eingang der FO-Anmeldung beim IV: Dienstag, 22.11.2016
Bin mir nicht sicher, ob die FO an der Verteilung teilnimmt.
Nachträgliche FO-Anmeldung und Schlussverzeichnis
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