Hallo zusammen
Bin noch nicht lange im Grundbuch unterwegs, und da ich nichts passendes gefunden habe (und die Kollegin auch nicht weiterwusste) hier mein Fall:
Es ist eine erstrangige Grundschuld für die Bank X eingetragen. Es bestehen noch zwei nachrangige Grundschulden.
Das Recht III/1 ist zur Eigentümergrundschuld geworden und der Eigentümer tritt diese nun teilweise an einen neuen Gläubiger ab.
Der neue Gläubiger beantragt auf dieser Grundlage die Eintragung einer erstrangigen Sicherungshypothek.
Meine Frage: Ist die teilweise Umwandlung einer Grundschuld in eine Sicherungshypothek möglich (das hieße dann doch Teilung des Rechts, und gleichrangige Eintragung eines Eigentümerrechts und der Sicherungshypothek für den Gläubiger?)
Müssen die nachrangigen Berechtigten dem zustimmen? (§ 1179 a BGB?)
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
Bin noch nicht lange im Grundbuch unterwegs, und da ich nichts passendes gefunden habe (und die Kollegin auch nicht weiterwusste) hier mein Fall:
Es ist eine erstrangige Grundschuld für die Bank X eingetragen. Es bestehen noch zwei nachrangige Grundschulden.
Das Recht III/1 ist zur Eigentümergrundschuld geworden und der Eigentümer tritt diese nun teilweise an einen neuen Gläubiger ab.
Der neue Gläubiger beantragt auf dieser Grundlage die Eintragung einer erstrangigen Sicherungshypothek.
Meine Frage: Ist die teilweise Umwandlung einer Grundschuld in eine Sicherungshypothek möglich (das hieße dann doch Teilung des Rechts, und gleichrangige Eintragung eines Eigentümerrechts und der Sicherungshypothek für den Gläubiger?)
Müssen die nachrangigen Berechtigten dem zustimmen? (§ 1179 a BGB?)
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
Umwandlung Eigentümergrundschuld in Sicherungshypothek
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