mercredi 30 novembre 2016

Löschung Sicherungshypothek gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 2 ZVG

Der eingetragene Eigentümer hat zwei Hälfteanteile getrennt im Wege des Zuschlags erworben. Bestehengeblieben ist die Hypothek Nr. 1, die nach wie vor eingetragen ist. Auf dem zuerst erworbenen Hälfteanteil ist eine Sicherungshypothek Nr. 6 für die alten Eigentümer (eine Erbengemeinschaft) eingetragen für den Fall, dass und soweit die bei der Feststellung des geringsten Gebots berücksichtigte Hypothek Nr. 1 auf dem Hälfteanteil der Erbengemeinschaft nach den besonderen Vorschriften über die Gesamthypothek erlischt. Auf dem später erworbenen zweiten Hälfteanteil ist eine Hypothek gleichen Inhalts Nr. 7, jedoch für eine Bank (früher Nr. 2) eingetragen. Mir wurde nur eine Löschungsbewilligung der Bank vorgelegt. Kann die Hypothek Nr. 6 eventuell aufgrund Unrichtigkeitsnachweises gelöscht werden (da jetzt derselbe Eigentümer)??? Dann hätte man die 2. Hypothek ja wohl auch gar nicht eintragen lassen sollen :confused:(Frage an die ZVG-Rechtspfleger!).


Löschung Sicherungshypothek gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 2 ZVG

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire