Hallo ich bin neu hier. Ich bearbeite seit neuestem unsere Vollstreckungsfälle in der kommunalen Verwaltung. Lehrgänge folgen noch, allerdings stellen sich mir jetzt schon einige Fragen:
Frau A ist in Insolvenz. Wir haben dort unsere Forderungen angemeldet.
Nun hat Frau A allerdings erneut offene Forderungen bei uns. Was kann ich jetzt tun? Darf ich ihr einen Vollstreckungsbescheid schicken? Was kann ich sonst tun, damit die Gebühren nicht verfristen?
Frau A ist in Insolvenz. Wir haben dort unsere Forderungen angemeldet.
Nun hat Frau A allerdings erneut offene Forderungen bei uns. Was kann ich jetzt tun? Darf ich ihr einen Vollstreckungsbescheid schicken? Was kann ich sonst tun, damit die Gebühren nicht verfristen?
Neue Forderungen nach Eröffnung Insolvenzverfahren
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