lundi 28 novembre 2016

Auflassungsvormerkung bei Anderung der Teilungserklarung

Gutentag,

bei der Anderung der Teilungserklarung eine grossere WEG soll ein Teileigentum (jetzt Buero) geandert werden nach Wohneigentum. Dieses gehoert 1 Grosseigentuemer die 85% der MEA halt.
Alle ueberigen Eigentuemer aus Abt. 1 haben die Anderung zugestimmt, also Einstimmigkeit.

1 Eigentuemer die bereits zugestimmt hat, hat zwischenzeitlich seine Wohnung verkauft, ohne die (Zustimmung der)Anderung der Teilungserklaerung im Kaufvertrag zu regeln, und der Erwerberhat einen AV eingetragen bekommen.

Muss die Vormerkungsberechtigte Zustimmen? Das Gesetz enthaelt keine Regelung darueber.

M.E. wird die Vormerkungsberechtigte nicht in seine dingliche Rechtstellung durch die Anderung der teilungserklaerung beruehrt.
Danke.


Auflassungsvormerkung bei Anderung der Teilungserklarung

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