mercredi 30 novembre 2016

Vollstreckung künftiger Säumniszuschläge

Ich habe einen Antrag des Hauptzollamts auf Zwangsversteigerung vorliegen mit dem neben der Hauptforderung und bereits fälliger Säumniszuschläge "auch monatliche Säumniszuschläge gemäß § 240 AO ab 17.11.2016" vollstreckt werden sollen.
Ich habe dazu bisher vor allem im Grundbuchforum bei der Eintragung von Zwangshypotheken etwas dazu gefunden. Aber die Meinungen gehen von - geht gar nicht, da zukünftige Säumniszuschläge noch nicht fällig sind gemäß § 254 AO, über BGH hat gesagt Säumniszuschläge sind nicht mit Zinsen zu vergleichen, bis zu ja geht wenn die Säumniszuschläge bestimmt genug bezeichnet sind.
Kann mich derzeit noch nicht so richtig entscheiden und bräuchte eine Entscheidungshilfe.


Vollstreckung künftiger Säumniszuschläge

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