lundi 28 novembre 2016

Haftbefehl erlassen - Ersatzfreiheitsstrafe

Hallo, erstmal möchte ich mich bereits im Voraus entschuldigen, dass dies hier nicht ganz den Forenregeln entspricht. Ich bin kein Rechtsberater und auch kein Interessierter in dem Sinne.
Ich bin von der "anderen Seite", derzeit aber so verzweifelt, dass ich diesen Schritt nun mal gehen musste - lösche meinen Account anschließend natürlich wieder.

Also, im letzten Jahr wurde ich zu einer Geldstrafe über 600€ verurteilt. Habe dann den Fehler gemacht, mich nicht zu melden. Die Ladung in die JVA ist inzwischen über ein halbes Jahr her. Nun regelt sich mein Leben so weit wieder, ein Job bahnt sich an, tolle neue WG etc.
Um so mehr steigt natürlich die Angst, dass dies nun durch eine Verhaftung zerstört wird. Natürlich wäre es allein meine Schuld und niemandes anderen. Aber ich will gern noch etwas tun, bevor es dann nun endgültig zu spät ist. Mein Plan ist nun, morgen die Rechtspflegerin anzurufen und versuchen, eine Zurückstellung des Haftbefehls zu erreichen und gleichzeitig natürlich den Betrag, durch eine Ratenzahlung zurückzuzahlen. Dies ist nun im Bereich des Möglichen.
Ist das denn etwas, was Rechtspfleger tun können, ohne Rücksprache mit dem Richter selber? Ich hab einfach nur enormen Schiss davor, dass einfach gesagt wird "Ohne die 600€ geht garnichts!". Verstehen würde ich es natürlich, aber die Angst ist trotzdem da.

Ich will jetzt hier auch keine "Geheimtipps" etc - ich werde die Wahrheit sagen und auf das Beste hoffen...


Haftbefehl erlassen - Ersatzfreiheitsstrafe

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