samedi 17 décembre 2016

GmbH Gesellschafterwechsel im Gründungsstadium

Angemeldet ist - ganz normal - die Neugründung einer 1-Mann-GmbH, eingereicht mit allen erforderlichen Unterlagen.
Darüber hinaus eingereicht ist ein notariell beurkundetes Protokoll über den Wechsel des Gründers. Beteiligt sind der Gründer (nat. Person) und eine GmbH, organschaftlich vertreten durch den Gründer. Der Erschienene beschließt den Wechsel des Gründers: An seiner Stelle soll die von ihm vertretene GmbH Gründer sein, sie übernimmt seine Stellung und bestätigt alle Beschlüsse. Der GesVertrag wird entsprechend geändert.

Klar ist, dass im Wege eines Wiedereintritts in die Gründung Gesellschafterveränderungen möglich sind: Aufnahme eines weiteren Gesellschafters, Ausscheiden eines von mehreren.
Ich habe nichts dazu gefunden, ob auch die vollständige Auswechslung des einzigen Gesellschafters möglich ist. Wer schließt hier mit wem was für einen Vertrag?

Die Gesellschaft ist errichtet durch einseitiges, nicht empfangsbedürftiges Errichtungsgeschäft, nicht durch einen Vertrag im BGB-Sinne. Wie kann eine andere Person die Position des Erklärenden einnehmen? Fehlt mir nur die Phantasie? :confused:
Hoffe mir kann jemand auf die Sprünge helfen.

Weitere Anmeldung und Liste liegen vor.


GmbH Gesellschafterwechsel im Gründungsstadium

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