Haben uns heute die Frage gestellt, ob die Bewilligung der Prozesskostenhilfe direkt auf den PfüB geschrieben werden sollte. Klar, der Gläubiger bekommts ja sowieso mit, aber ist die Privatsphäre des Schuldners gegenüber dem Drittschuldner ausreichend gewahrt, wenn dieser aus dem PfüB entnehmen kann, dass der Schuldner PKH bekommt? Datenschutz?:gruebel:
Liebe Grüße! :)
Liebe Grüße! :)
PKH Bewilligung auf dem PfüB
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