Hi,
hätte eine Frage an Euch, da ich mich in dem Bereich nur sehr wenig auskenne, also habt Verständnis wenn ich mich vl. mal etwas falsch ausdrücke :oops: aber die Meinung von Euch würde mich interessieren.
Folgender Sachverhalt:
Bayr. Großstadt mit sehr angespannter Wohnraumsituation, Sch bezieht Leistungen nach ALG2 (inkl. der Kosten für Wohnraum, die Wohnung ist angemessen) hat aber die Mietzahlung inkl. Nebenkosten komplett eingestellt und Mietschulden von mehreren TEuro auflaufen lassen. Räumungsklage wurde eingereicht, Beklagter ist zum Termin nicht erschienen -> VU vorläufig Vollstreckbar (klar), Einspruch durch Sch eingereicht, zweiter Termin -> Endurteil: VU wird aufrechterhalten, vorläufig Vollstreckbar -> GV mit Räumung beauftragt, Frist läuft gerade.
Jetzt hätte ich 4 Fragen die ich mir zwar meine beantworten zu können, aber mir nicht sicher bin ob es richtig ist:
1. Wenn der Sch in Berufung vor das LG geht, bleibt da ersmal die vorläufige Vollstreckbarkeit erhalten und falls ja wie lange? Meine ja aber lasse mich auch gerne eines Besseren belehren.
2. Der Sch kann bis 2 Wochen vor dem Termin der Räumung (in besondern Fällen wenn es ihm nicht anders möglich ist auch kürzer) einen Räumungsschutzantrag stellen, wie stehen die Chancen das dieser ggf. genehmigt wird (Sch hat wohl psych. Probleme), falls ja wird ein Räumungsschutz immer mit Entschädigung kombiniert in solchen Fällen (oder darf der Sch umsonst auf eine Beherbergung hoffen)?
3. Wie läuft das ab wenn der Sch am Termin der Räumung z.b. ein Attest vorlegt das z.B. eine mögliche Suizidalität vorliegen könnte bei einer Räumung? Wenn hier Gutachten notwendig wrden, wer muß hier in Vorschuß gehen?
4. Da seit vielen Monaten (über ein halbes Jahr, klar das es letztendlich zum Verlust der Wohnung kommen wird und schon sehr viel Zeit vorhanden ist eine Ersatzwohnung zu finden) keine Miete mehr bedient wird, kann der Sch sich auf fehlenden Ersatzwohnraum berufen und wie seht Ihr die Chancen?
Schon jetzt ein großes Dankeschön für hoffentlich viele Antworten!
hätte eine Frage an Euch, da ich mich in dem Bereich nur sehr wenig auskenne, also habt Verständnis wenn ich mich vl. mal etwas falsch ausdrücke :oops: aber die Meinung von Euch würde mich interessieren.
Folgender Sachverhalt:
Bayr. Großstadt mit sehr angespannter Wohnraumsituation, Sch bezieht Leistungen nach ALG2 (inkl. der Kosten für Wohnraum, die Wohnung ist angemessen) hat aber die Mietzahlung inkl. Nebenkosten komplett eingestellt und Mietschulden von mehreren TEuro auflaufen lassen. Räumungsklage wurde eingereicht, Beklagter ist zum Termin nicht erschienen -> VU vorläufig Vollstreckbar (klar), Einspruch durch Sch eingereicht, zweiter Termin -> Endurteil: VU wird aufrechterhalten, vorläufig Vollstreckbar -> GV mit Räumung beauftragt, Frist läuft gerade.
Jetzt hätte ich 4 Fragen die ich mir zwar meine beantworten zu können, aber mir nicht sicher bin ob es richtig ist:
1. Wenn der Sch in Berufung vor das LG geht, bleibt da ersmal die vorläufige Vollstreckbarkeit erhalten und falls ja wie lange? Meine ja aber lasse mich auch gerne eines Besseren belehren.
2. Der Sch kann bis 2 Wochen vor dem Termin der Räumung (in besondern Fällen wenn es ihm nicht anders möglich ist auch kürzer) einen Räumungsschutzantrag stellen, wie stehen die Chancen das dieser ggf. genehmigt wird (Sch hat wohl psych. Probleme), falls ja wird ein Räumungsschutz immer mit Entschädigung kombiniert in solchen Fällen (oder darf der Sch umsonst auf eine Beherbergung hoffen)?
3. Wie läuft das ab wenn der Sch am Termin der Räumung z.b. ein Attest vorlegt das z.B. eine mögliche Suizidalität vorliegen könnte bei einer Räumung? Wenn hier Gutachten notwendig wrden, wer muß hier in Vorschuß gehen?
4. Da seit vielen Monaten (über ein halbes Jahr, klar das es letztendlich zum Verlust der Wohnung kommen wird und schon sehr viel Zeit vorhanden ist eine Ersatzwohnung zu finden) keine Miete mehr bedient wird, kann der Sch sich auf fehlenden Ersatzwohnraum berufen und wie seht Ihr die Chancen?
Schon jetzt ein großes Dankeschön für hoffentlich viele Antworten!
Räumungsurteil bzw. Räumung
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire