Liebe Foren Gemeinde,
Ich weiß nicht, ob es richtig wäre, mein Anliegen hier zu posten, dennoch würde ich gerne über den möglichen Ausgang des folgenden Sachverhaltes informiert werden.
Somit richtet sich diese Frage an unsere Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft oder an möglicherweise angemeldete Anwälte oder ähnliche.
zum Sachverhalt:
Ein Bekannter, im folgenden nur noch das Opfer genannt, lebte in einer Beziehung mit einer Frau, Aus der ein Kind entstanden ist dass zum Zeitpunkt des Sachverhaltes zwei Jahre alt war. vor der Geburt des Kindes Er lädt das Opfer mehrere Schlaganfälle durch die es auf die ein Name mehrerer lebenswichtiger Medikamente angewiesen ist.
Am 1. Juli diesen Jahres, rief die Täterin die Polizei und behauptete dass das Opfer sie geschlagen hätte. Nach Aussage des Opfers stimmt dies nicht und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft diesbezüglich wurden bereits eingestellt.
Das Opfer konnte in Erfahrung bringen, dass die Täterin seit dem 1. Juli bereits eine neue Wohnung angemietet hatte. Die Täterin nutzt du aufgrund einer Privat Insolvenz das Konto des Opfers, der bereits die Vollmacht entzogen hatte, Da sich die Täterin bereits zwei Wochen vor dem 1. Juli trennte, jedoch bekannt gab aufgrund des gemeinsamen Sohnes vor erst zusammen wohnen zu bleiben.
Anmerkung:
Direkt nach der Trennung suchte das Opfer bereits einen Rechtsanwalt auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den gemeinsamen Sohn auf das Opfer übertragen lassen sollte.
Zurück zum 1. Juli:
Die Täterin rief die Polizei und das Opfer wurde der Wohnung verwiesen. Für eine Woche wurde dem Opfer der zutritt zu der gemeinsame Wohnung in Form eines Platzverweises untersagt. Anzumerken sei dazu noch, dass die Täterin ihrer Mutter und deren Lebensgefährten, der offensichtlich ein Alkoholproblem hat, an rief, und der Lebensgefährte der Mutter versuchte daraufhin das Opfer zuschlagen.
Angezeigt wurde Anstiftung zur Körperverletzung. Da die Täterin wusste das Der Mann sehr aggressiv ist, und sogar bereits eine Haftstrafe wegen Körperverletzung abgesessen hatte.
Er durfte noch persönliche Sachen mitnehmen und musste dann die Wohnung verlassen. Als er bei seinen Eltern und da kam bemerkte er, dass noch Rezepte in der Wohnung waren, die zwingend brauchte. Darunter war ein Rezept für eine Blutverdünnung und ein Antiepileptikum. Folglich zwingend notwendige Medikamente. Daraufhin suchte er die Polizei auf und informierte sie über diesen Umstand, worauf hin er in Beisein zweier Beamter in die Wohnung durfte, Um seine Rezepte heraus zu holen.
Beim Ankommen an der Wohnung bemerkten die Beamten und das Opfer, dass ein LKW an der Wohnung stand, in den zwei unbekannte soeben das Sofa des Opfers ein ladeten. die Polizisten informierten die Personen sofort mit dem einladen der Möbel aufzuhören und betraten mit dem Opfer die Wohnung. Dort trafen sie auf den Lebensgefährten die Polizisten informierten die Personen sofort mit dem einladen der Möbel aufzuhören und betraten mit dem Opfer die Wohnung. Dort trafen sie auf den Lebensgefährten Der Mutter der Täterin, der weitere Möbel abbaute. Die Beamten untersagten sofort diese Handlungen bis ein Eigentum der Täterin nachgewiesen werden konnte. Das Opfer hatte die Möbel und sämtliches Eigentum der Wohnung auf seinen Namen gekauft und mit seinem Geld bezahlt. Teilweise waren darunter finanzierte Gegenstände, die Täterin aufgrund ihrer privat Insolvenz gar nicht hätte kaufen können.
Frage: war es ordnungsgemäß dass die Täterin Dritte Personen in die gemeinsame Wohnung lies und sie offensichtlich damit beauftragt hätte die Wohnung leer zu räumen. Welcher Tatbestand wäre das?
Darauf hin wie sind die Beamten an, das Opfer solle sich nach den Rezepten umschauen. Das Opfer bemerkte schnell, dass die Rezepte und ein Ordner mit gesammelten Arztberichten nicht mehr vorhanden waren. Da dein Hausarzt im Urlaub war war es folglich nicht sehr leicht die notwendigen Rezepte zu besorgen. Des weiteren konnte nachgewiesen werden dass die Täterin per WhatsApp mehreren Leuten in einer WhatsApp Gruppe folgendes mitteilte:
[...] ich wünsche Ihm einen erneuten Schlaganfall, so dass er sich nicht mehr bewegen kann oder stirbt. "
Frage: angezeigt wurde versuchte Körperverletzung. Käme hier auch versuchte Todschlag infrage? Die Medikamente waren für as Opfer lebensnotwendig und die Täterin wusste das aufgrund ihres Berufs als Altenpflegerin sehr recht.
Des weiteren sei anzumerken dass das Opfer bereits beim groben Durchblick der Wohnung bemerkte, dass mehrere Wertgegenstände abgesehen von den Möbeln fehlten.
Als die Täterin den Schlüssel zur gemeinsamen Wohnung beim Vermieter abgegeben hatte, betrat das Opfer mit vier Zeugen die gemeinsame Wohnung. Der Verdacht, dass mehrere Gegenstände des Opfers entwendet wurden bestätigte sich. Das fehlende Gegenstände und dass diese Gegenstände im Besitz des Opfers waren wurden von den vier Zeugen eidesstattlich erklärt. Der Gesamtwert der unterschlagenen Gegenstände beläuft sich auf circa 15.000 . Angezeigt wurde deshalb Unterschlagung.
Anmerkung:
Die Täterin wurde bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, der Tatbestand ist jedoch nicht mehr genau bekannt, Folgendes hatte sich jedoch ab gespielt so dass es zu dieser Bewährungsstrafe kam:
Gemeinsam mit ihrer Mutter die in einem Drogeriemarkt arbeitete klauten sie waren ebenfalls im fünfstelligen Bereich. die Mutter der Täterin zog gewisse waren einfach nicht über das Band so dass die Täterin die waren mit nach Hause nehmen konnte. Die Verurteilung liegt jedoch schon zehn Jahre zurück.
Wir fassen zusammen:
Angezeigt wurden folglich Anstiftung zur Körperverletzung, Unterschlagung (kommt eventuell eine Verurteilung wegen bandenmäßiger Unterschlagung/Diebstahl infrage?), versuchte Körperverletzung und Missbrauch von Notrufen (da sie behauptete dass das Opfer sie geschlagen hatte und deshalb die Polizei rief)
Frage:
Ein weiterer Tatbestand ist mir bisher nicht bekannt. Folgendes ereignete sich am 1. Juli zugleich:
Das Opfer erwartete ein Paket was die Täterin unter Angabe Sie sei die Frau des Empfängers beim Postboten abfing. Welcher Tatbestand Termine infrage?
Bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes was zur Zeit noch bei der Mutter liegt, wäre es für das Opfer hilfreich zu wissen, ob es sich lohnen würde, weitere Energie und auch Geld in Anwälte zu investieren und das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf sich übertragen zu lassen, oder ob es sinnvoll wäre abzuwarten und bei Verurteilung zu einer möglichen Haftstrafe eventuell sowieso den gemeinsamen Sohn zu bekommen.
Anmerkung:
Es liegt gemeinsames Sorgerecht vor.
Noch eine persönliche Anmerkung:
Ich persönlich finde es nicht nur schade sondern auch äußerst traurig dass eine Beziehung auf diese Art und Weise enden muss. Ganz gleich wer schuld an der Trennung hat der Leidtragende an der ganzen Geschichte ist nach wie vor der Sohn.
Mir ist jedoch bewusst dass das Opfer sich alleine die ganze Zeit um das Kind gekümmert hat, vor allen Ding weil die Täterin im Schichtdienst tätig war und das Opfer aufgrund seiner gesundheitlichen Grundlage berufsunfähig ist. Somit war er die ganze Zeit zu Hause und konnte sich um das Kind kümmern.
Ich bin dankbar für jeden Kommentar und hoffe dass ihr mein Anliegen beantworten könnt. Ich bin mir natürlich bewusst dass jegliche Angaben ohne Gewehr wären und ich meinem Bekannten dadurch nicht zwingend helfen würde. Dennoch interessiert es mich aus rein rechtlichen Sicht.
Ich danke für eure mühen.
danke
Ich weiß nicht, ob es richtig wäre, mein Anliegen hier zu posten, dennoch würde ich gerne über den möglichen Ausgang des folgenden Sachverhaltes informiert werden.
Somit richtet sich diese Frage an unsere Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft oder an möglicherweise angemeldete Anwälte oder ähnliche.
zum Sachverhalt:
Ein Bekannter, im folgenden nur noch das Opfer genannt, lebte in einer Beziehung mit einer Frau, Aus der ein Kind entstanden ist dass zum Zeitpunkt des Sachverhaltes zwei Jahre alt war. vor der Geburt des Kindes Er lädt das Opfer mehrere Schlaganfälle durch die es auf die ein Name mehrerer lebenswichtiger Medikamente angewiesen ist.
Am 1. Juli diesen Jahres, rief die Täterin die Polizei und behauptete dass das Opfer sie geschlagen hätte. Nach Aussage des Opfers stimmt dies nicht und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft diesbezüglich wurden bereits eingestellt.
Das Opfer konnte in Erfahrung bringen, dass die Täterin seit dem 1. Juli bereits eine neue Wohnung angemietet hatte. Die Täterin nutzt du aufgrund einer Privat Insolvenz das Konto des Opfers, der bereits die Vollmacht entzogen hatte, Da sich die Täterin bereits zwei Wochen vor dem 1. Juli trennte, jedoch bekannt gab aufgrund des gemeinsamen Sohnes vor erst zusammen wohnen zu bleiben.
Anmerkung:
Direkt nach der Trennung suchte das Opfer bereits einen Rechtsanwalt auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den gemeinsamen Sohn auf das Opfer übertragen lassen sollte.
Zurück zum 1. Juli:
Die Täterin rief die Polizei und das Opfer wurde der Wohnung verwiesen. Für eine Woche wurde dem Opfer der zutritt zu der gemeinsame Wohnung in Form eines Platzverweises untersagt. Anzumerken sei dazu noch, dass die Täterin ihrer Mutter und deren Lebensgefährten, der offensichtlich ein Alkoholproblem hat, an rief, und der Lebensgefährte der Mutter versuchte daraufhin das Opfer zuschlagen.
Angezeigt wurde Anstiftung zur Körperverletzung. Da die Täterin wusste das Der Mann sehr aggressiv ist, und sogar bereits eine Haftstrafe wegen Körperverletzung abgesessen hatte.
Er durfte noch persönliche Sachen mitnehmen und musste dann die Wohnung verlassen. Als er bei seinen Eltern und da kam bemerkte er, dass noch Rezepte in der Wohnung waren, die zwingend brauchte. Darunter war ein Rezept für eine Blutverdünnung und ein Antiepileptikum. Folglich zwingend notwendige Medikamente. Daraufhin suchte er die Polizei auf und informierte sie über diesen Umstand, worauf hin er in Beisein zweier Beamter in die Wohnung durfte, Um seine Rezepte heraus zu holen.
Beim Ankommen an der Wohnung bemerkten die Beamten und das Opfer, dass ein LKW an der Wohnung stand, in den zwei unbekannte soeben das Sofa des Opfers ein ladeten. die Polizisten informierten die Personen sofort mit dem einladen der Möbel aufzuhören und betraten mit dem Opfer die Wohnung. Dort trafen sie auf den Lebensgefährten die Polizisten informierten die Personen sofort mit dem einladen der Möbel aufzuhören und betraten mit dem Opfer die Wohnung. Dort trafen sie auf den Lebensgefährten Der Mutter der Täterin, der weitere Möbel abbaute. Die Beamten untersagten sofort diese Handlungen bis ein Eigentum der Täterin nachgewiesen werden konnte. Das Opfer hatte die Möbel und sämtliches Eigentum der Wohnung auf seinen Namen gekauft und mit seinem Geld bezahlt. Teilweise waren darunter finanzierte Gegenstände, die Täterin aufgrund ihrer privat Insolvenz gar nicht hätte kaufen können.
Frage: war es ordnungsgemäß dass die Täterin Dritte Personen in die gemeinsame Wohnung lies und sie offensichtlich damit beauftragt hätte die Wohnung leer zu räumen. Welcher Tatbestand wäre das?
Darauf hin wie sind die Beamten an, das Opfer solle sich nach den Rezepten umschauen. Das Opfer bemerkte schnell, dass die Rezepte und ein Ordner mit gesammelten Arztberichten nicht mehr vorhanden waren. Da dein Hausarzt im Urlaub war war es folglich nicht sehr leicht die notwendigen Rezepte zu besorgen. Des weiteren konnte nachgewiesen werden dass die Täterin per WhatsApp mehreren Leuten in einer WhatsApp Gruppe folgendes mitteilte:
[...] ich wünsche Ihm einen erneuten Schlaganfall, so dass er sich nicht mehr bewegen kann oder stirbt. "
Frage: angezeigt wurde versuchte Körperverletzung. Käme hier auch versuchte Todschlag infrage? Die Medikamente waren für as Opfer lebensnotwendig und die Täterin wusste das aufgrund ihres Berufs als Altenpflegerin sehr recht.
Des weiteren sei anzumerken dass das Opfer bereits beim groben Durchblick der Wohnung bemerkte, dass mehrere Wertgegenstände abgesehen von den Möbeln fehlten.
Als die Täterin den Schlüssel zur gemeinsamen Wohnung beim Vermieter abgegeben hatte, betrat das Opfer mit vier Zeugen die gemeinsame Wohnung. Der Verdacht, dass mehrere Gegenstände des Opfers entwendet wurden bestätigte sich. Das fehlende Gegenstände und dass diese Gegenstände im Besitz des Opfers waren wurden von den vier Zeugen eidesstattlich erklärt. Der Gesamtwert der unterschlagenen Gegenstände beläuft sich auf circa 15.000 . Angezeigt wurde deshalb Unterschlagung.
Anmerkung:
Die Täterin wurde bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, der Tatbestand ist jedoch nicht mehr genau bekannt, Folgendes hatte sich jedoch ab gespielt so dass es zu dieser Bewährungsstrafe kam:
Gemeinsam mit ihrer Mutter die in einem Drogeriemarkt arbeitete klauten sie waren ebenfalls im fünfstelligen Bereich. die Mutter der Täterin zog gewisse waren einfach nicht über das Band so dass die Täterin die waren mit nach Hause nehmen konnte. Die Verurteilung liegt jedoch schon zehn Jahre zurück.
Wir fassen zusammen:
Angezeigt wurden folglich Anstiftung zur Körperverletzung, Unterschlagung (kommt eventuell eine Verurteilung wegen bandenmäßiger Unterschlagung/Diebstahl infrage?), versuchte Körperverletzung und Missbrauch von Notrufen (da sie behauptete dass das Opfer sie geschlagen hatte und deshalb die Polizei rief)
Frage:
Ein weiterer Tatbestand ist mir bisher nicht bekannt. Folgendes ereignete sich am 1. Juli zugleich:
Das Opfer erwartete ein Paket was die Täterin unter Angabe Sie sei die Frau des Empfängers beim Postboten abfing. Welcher Tatbestand Termine infrage?
Bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes was zur Zeit noch bei der Mutter liegt, wäre es für das Opfer hilfreich zu wissen, ob es sich lohnen würde, weitere Energie und auch Geld in Anwälte zu investieren und das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf sich übertragen zu lassen, oder ob es sinnvoll wäre abzuwarten und bei Verurteilung zu einer möglichen Haftstrafe eventuell sowieso den gemeinsamen Sohn zu bekommen.
Anmerkung:
Es liegt gemeinsames Sorgerecht vor.
Noch eine persönliche Anmerkung:
Ich persönlich finde es nicht nur schade sondern auch äußerst traurig dass eine Beziehung auf diese Art und Weise enden muss. Ganz gleich wer schuld an der Trennung hat der Leidtragende an der ganzen Geschichte ist nach wie vor der Sohn.
Mir ist jedoch bewusst dass das Opfer sich alleine die ganze Zeit um das Kind gekümmert hat, vor allen Ding weil die Täterin im Schichtdienst tätig war und das Opfer aufgrund seiner gesundheitlichen Grundlage berufsunfähig ist. Somit war er die ganze Zeit zu Hause und konnte sich um das Kind kümmern.
Ich bin dankbar für jeden Kommentar und hoffe dass ihr mein Anliegen beantworten könnt. Ich bin mir natürlich bewusst dass jegliche Angaben ohne Gewehr wären und ich meinem Bekannten dadurch nicht zwingend helfen würde. Dennoch interessiert es mich aus rein rechtlichen Sicht.
Ich danke für eure mühen.
danke
Zu erwartendes Strafmaß
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire