Hallo zusammen,
vorliegend ist die GmbH postalisch unter der im Register eingetragenen inländischen GA nicht erreichbar. Die eingetragene Anschrift ist identisch mit der Anschrift des einzigen Liquidators. Dieser weigert sich einen c/o-Zusatz zum Handelsregister anzumelden. De Facto hat sich die Anschrift nicht verändert, jedoch weigert er sich quasi einfach das Briefkastenschildchen zu ändern. Zwangsgeld?:gruebel:
vorliegend ist die GmbH postalisch unter der im Register eingetragenen inländischen GA nicht erreichbar. Die eingetragene Anschrift ist identisch mit der Anschrift des einzigen Liquidators. Dieser weigert sich einen c/o-Zusatz zum Handelsregister anzumelden. De Facto hat sich die Anschrift nicht verändert, jedoch weigert er sich quasi einfach das Briefkastenschildchen zu ändern. Zwangsgeld?:gruebel:
Zwangsgeld bzgl. Änderung der inländischen GA
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