samedi 30 juillet 2016

Ergänzungspflegschaft - Erweiterung Aufgabenkreis

Moin moin,


ich habe da zwei Fälle auf dem Tisch, die sich schwieriger gestalten in der Kooperation mit Eltern u/o Jugendamt.


FolgenderSachverhalt:
Bestellung zum Ergänzungspfleger mit Wirkungskreis Aufenthaltsbestimmung und Beantragung Hilfe zur Erziehung.


Wirkungskreis reicht nicht aus zur Mitwirkung im Hilfeplanverfahren.


Frage 1:
Wie gehe ich vor, um eine Erweiterung des Aufgabenkreises zu erreichen ?


2 verschiedene Konstellationen:
Fall A: Bestellung nach Teilentzug im e.A.-Verfahren nach Inobhutnahme; Hauptsacheverfahren wegen Gutachten noch (länger) anhängig.


Fall B: Bestellung nach Teilentzug im Hauptsacheverfahren. Verfahren beendet.




Meine Einschätzung:
Erweiterung des Aufgabenkreises ist m.E. nur im Rahmen eines Kindesschutzverfahrens möglich, da die Erweiterung nur durch Entzug auch dieses Sorgerechtsbestandteils § 1666 BGB bewirkt werden kann. Im Fall B bedürfte es also eines neuen Verfahrens.


Frage 2:
Nur Anregung oder auch Antragsrecht meinerseits als Ergänzungspfleger im Fall A und B; Rechtsgrundlage ? Unterschiedliche Adressaten – Fall A aufgrund des lfd. Hauptsacheverfahrens an Richter; Fall B aufgrund des abgeschlossenen Verfahrens an Rechtspfleger oder an Richter ?


Danke


LG
Sammi


Ergänzungspflegschaft - Erweiterung Aufgabenkreis

Moin moin

Moin moin,

eine kurze Vorstellung meinerseits.

Ich bin seit Jahren vornehmlich als Verfahrensbeistand § 158 FamFG tätig, aber auch als Ergänzungspfleger und Vormund. Das ich aus dem Norden komme, verrät sicher schon mein Gruß in die Runde :).

Ich freue mich auf den Austausch.

LG
Sammi


Moin moin

Aktivnachlass? Vergütung des Nachlasspflegers

Ich bin mir in der vorliegenden Angelegenheit nicht ganz sicher:

Der Nachlasspfleger möchte seine Vergütung dem Nachlass entnehmen.
Neben Guthaben auf einem Girokonto und einer Mietkaution, gibt es noch offene Lohnansprüche. Diese können jedoch nicht konkret beziffert werden, da der Betreuer einen anderen Betrag errechnet hat als der Nachlasspfleger. Die Lohnansprüche werden dann in absehbarer Zeit geltend gemacht.
Kann man offene Lohnansprüche zum Aktivnachlass hinzuzählen? Es ist ja nicht mal sicher, ob und in welcher Höhe diese ggf. bestehen...

Ich bin für jede Antwort dankbar!


Aktivnachlass? Vergütung des Nachlasspflegers

Wohnrecht mit Recht zur Untervermietung in Konkurrenz zum Nießbrauch?

Ich habe einen Antrag auf Eintragung eines Wohnrechts für B am Grundstück X für ein darauf stehendes Nebenhaus, geltend für Ober- und Dachgeschoss. Am Grundstück X sind bereits jeweils ein Nießbrauch und ein Wohnrecht (dieses für die Erdgeschosswohnung im Wohnhaus auf dem Grundstück X) für A eingetragen.
Für das Wohnrecht für B wird Entgeltlichkeit, Ausübung des Wohnrechts mit einer Person nach der Wahl des B (unter Ausschluss der Person Z und deren Familienangehörigen), die Gestattung der Untervermietung durch B von Ober- und Dachgeschoss an die Firma XY sowie die Möglichkeit der Anmietung des Erdgeschosses durch B vereinbart.

Zur Eintragung wird das Wohnungsrecht für B gemäß § 1093 BGB, löschbar bei Todesnachweis, beantragt.

Habe ich jetzt eine Konkurrenz dieses Wohnrechts für B bezüglich des Mietzinses, den er für die Untervermietung erhält, zum Nießbrauch des A oder interessieren mich diese Bestimmungen als Teil des schuldrechtlichen Bestellungsvertrages nicht?
Ich steh auf dem Schlauch, zumal im vorgelegten Vertrag keine klare Abgrenzung bezüglich des schuldrechtlichen Teils erkennbar ist.


Wohnrecht mit Recht zur Untervermietung in Konkurrenz zum Nießbrauch?

Erstattungsfähigkeit von Reisekosten für nicht gerichtlich anberaumten Ortstermins

Hallo, heute habe ich mal wieder eine Frage

Die Vertreterin der PKH-Partei rechnet ab und möchte Reisekosten zu einem Ortstermin ausgezahlt haben, die für einen nicht gerichtlich anberaumten Termin entstanden sind. Der Termin war quasi ein Einigungsversuch an der belegenen Streitsache (Der Nachlass), der dazu geführt hat, dass die Klage zurückgenommen wurden.

Ist das irgendwie entscheidend oder kann, eben weil es kein gerichtlich angesetzter oder durch SV angesetzter OT war, keine Erstattungsfähigkeit von Reisekosten gegeben sein?

Habt ihr dazu irgendwie Kommentarstellen u./o. Rechtsprechung? Ich bin leider ein wenig aus der Übung.

Danke schon und mal und ein schönes Wochenende!


Erstattungsfähigkeit von Reisekosten für nicht gerichtlich anberaumten Ortstermins

Auflösung einer GbR

Guten Morgen liebe Kollegen,
ich soll die Änderung einer Teilungserklärung vollziehen. Es wird
a) das Teileigentum an vier Garagen in Gemeinschaftseigentum umgewandelt
b) die Miteigentumsanteile aller Wohnungseigentümer verändern sich entsprechend.


Alle notwendigen Unterlagen liegen mir vor. Beantragt ist aber auch die Eintragung der Aufhebung der GbR, die bisher Eigentümerin der 4 Garagen ist und im Rahmen der Änderung der Teilungserklärung erklärt hat, dass Zweck der GbR nur der Erwerb der Garagen war und mit Umwandlung in Gemeinschaftseigentum der Zweck weggefallen und die Gesellschaft aufgelöst ist. Mal unabhängig davon, dass gar nicht sicher ist, dass die GbR wirklich beendet ist ("Abwicklungsstadium - Schöner/Stöber Rn. 4280), ist m.E. dieser Umstand aber auch nicht eintragungsfähig. Die Teileigentumsblätter werden ja geschlossen und Eintragungen erfolgen dort nur im Bestandsverzeichnis. Oder?


Auflösung einer GbR

Auszahlung des TG-Guthabens an Nichterbin

hallo,

nach dem Tod des Betreuten haben sämtliche Erben die Erbschaft ausgeschlagen. Das NL-Gericht hat die Bank angeschrieben , das Girokontoguthaben zu hinterlegen. Dies ist mittlerweile erfolgt. Nun habe ich festgestellt, dass das Pflegeheim das TG-Kontoguthaben von 100,-- EUR einfach an die Ehefrau, die die Erbschaft auch ausgeschlagen hat, ausgezahlt hat. Muss ich mich - als Betreuungsgericht - um eine Rückforderung kümmern ?


Auszahlung des TG-Guthabens an Nichterbin

Adhäsionsverfahren und Beiordnung

Ich bin mir unsicher:
In dem mir vorliegenden Verfahren wurde eine Anwältin dem Beschuldigten beigeordnet. Im Hauptverhandlungstermin beantragt sie, auch für das Adhäsionsverfahren beigeordnet zu werden. Dieser Antrag wurde durch Beschluss abgelehnt, u.a. weil auch die Beiordnung auf der Gegenseite abgelehnt wurde und die Sache einfach sei. In der Hauptverhandlung wurde danach in der Adhäsionssache ein Vergleich geschlossen. Mit Vergütungsantrag beantragt jetzt die Pflichtverteidigerin ihr die Kosten des Adhäsionsverfahrens zu vergüten. Sie beruft sich dabei auf die Entscheidung "meines" OLG Rostock aus dem Jahre 2011, dass die Beiordnung in der Hauptsache die Beiordnung für das Adhäsionsverfahren umfasst. Nach der Kommentierung im Meyer-Goßner zu § 140 StPO ist diese Auffassung allerdings streitig. Nach 2011 sind diverse Entscheidungen von anderen OLG ergangen, die gegenteiliger Auffassung sind. Der BGH hat sich noch nicht geäußert.
Ich bin geneigt. die Festsetzung trotz Entscheidung des OLG Rostock abzulehnen, da das Gericht hier im Einzelnen geprüft hat und danach abgelehnt hat.
Ist jemand gegenteiliger Meinung? Meine Bezi ist in Urlaub.


Adhäsionsverfahren und Beiordnung

Ergänzungspflegschaft - Erweiterung Aufgabenkreis

Moin moin,


ich habe da zwei Fälle auf dem Tisch, die sich schwieriger gestalten in der Kooperation mit Eltern u/o Jugendamt.


FolgenderSachverhalt:
Bestellung zum Ergänzungspfleger mit Wirkungskreis Aufenthaltsbestimmung und Beantragung Hilfe zur Erziehung.


Wirkungskreis reicht nicht aus zur Mitwirkung im Hilfeplanverfahren.


Frage 1:
Wie gehe ich vor, um eine Erweiterung des Aufgabenkreises zu erreichen ?


2 verschiedene Konstellationen:
Fall A: Bestellung nach Teilentzug im e.A.-Verfahren nach Inobhutnahme; Hauptsacheverfahren wegen Gutachten noch (länger) anhängig.


Fall B: Bestellung nach Teilentzug im Hauptsacheverfahren. Verfahren beendet.




Meine Einschätzung:
Erweiterung des Aufgabenkreises ist m.E. nur im Rahmen eines Kindesschutzverfahrens möglich, da die Erweiterung nur durch Entzug auch dieses Sorgerechtsbestandteils § 1666 BGB bewirkt werden kann. Im Fall B bedürfte es also eines neuen Verfahrens.


Frage 2:
Nur Anregung oder auch Antragsrecht meinerseits als Ergänzungspfleger im Fall A und B; Rechtsgrundlage ? Unterschiedliche Adressaten – Fall A aufgrund des lfd. Hauptsacheverfahrens an Richter; Fall B aufgrund des abgeschlossenen Verfahrens an Rechtspfleger oder an Richter ?


Danke


LG
Sammi


Ergänzungspflegschaft - Erweiterung Aufgabenkreis

Moin moin

Moin moin,

eine kurze Vorstellung meinerseits.

Ich bin seit Jahren vornehmlich als Verfahrensbeistand § 158 FamFG tätig, aber auch als Ergänzungspfleger und Vormund. Das ich aus dem Norden komme, verrät sicher schon mein Gruß in die Runde :).

Ich freue mich auf den Austausch.

LG
Sammi


Moin moin

vendredi 29 juillet 2016

Aktivnachlass? Vergütung des Nachlasspflegers

Ich bin mir in der vorliegenden Angelegenheit nicht ganz sicher:

Der Nachlasspfleger möchte seine Vergütung dem Nachlass entnehmen.
Neben Guthaben auf einem Girokonto und einer Mietkaution, gibt es noch offene Lohnansprüche. Diese können jedoch nicht konkret beziffert werden, da der Betreuer einen anderen Betrag errechnet hat als der Nachlasspfleger. Die Lohnansprüche werden dann in absehbarer Zeit geltend gemacht.
Kann man offene Lohnansprüche zum Aktivnachlass hinzuzählen? Es ist ja nicht mal sicher, ob und in welcher Höhe diese ggf. bestehen...

Ich bin für jede Antwort dankbar!


Aktivnachlass? Vergütung des Nachlasspflegers

Wohnrecht mit Recht zur Untervermietung in Konkurrenz zum Nießbrauch?

Ich habe einen Antrag auf Eintragung eines Wohnrechts für B am Grundstück X für ein darauf stehendes Nebenhaus, geltend für Ober- und Dachgeschoss. Am Grundstück X sind bereits jeweils ein Nießbrauch und ein Wohnrecht (dieses für die Erdgeschosswohnung im Wohnhaus auf dem Grundstück X) für A eingetragen.
Für das Wohnrecht für B wird Entgeltlichkeit, Ausübung des Wohnrechts mit einer Person nach der Wahl des B (unter Ausschluss der Person Z und deren Familienangehörigen), die Gestattung der Untervermietung durch B von Ober- und Dachgeschoss an die Firma XY sowie die Möglichkeit der Anmietung des Erdgeschosses durch B vereinbart.

Zur Eintragung wird das Wohnungsrecht für B gemäß § 1093 BGB, löschbar bei Todesnachweis, beantragt.

Habe ich jetzt eine Konkurrenz dieses Wohnrechts für B bezüglich des Mietzinses, den er für die Untervermietung erhält, zum Nießbrauch des A oder interessieren mich diese Bestimmungen als Teil des schuldrechtlichen Bestellungsvertrages nicht?
Ich steh auf dem Schlauch, zumal im vorgelegten Vertrag keine klare Abgrenzung bezüglich des schuldrechtlichen Teils erkennbar ist.


Wohnrecht mit Recht zur Untervermietung in Konkurrenz zum Nießbrauch?

Erstattungsfähigkeit von Reisekosten für nicht gerichtlich anberaumten Ortstermins

Hallo, heute habe ich mal wieder eine Frage

Die Vertreterin der PKH-Partei rechnet ab und möchte Reisekosten zu einem Ortstermin ausgezahlt haben, die für einen nicht gerichtlich anberaumten Termin entstanden sind. Der Termin war quasi ein Einigungsversuch an der belegenen Streitsache (Der Nachlass), der dazu geführt hat, dass die Klage zurückgenommen wurden.

Ist das irgendwie entscheidend oder kann, eben weil es kein gerichtlich angesetzter oder durch SV angesetzter OT war, keine Erstattungsfähigkeit von Reisekosten gegeben sein?

Habt ihr dazu irgendwie Kommentarstellen u./o. Rechtsprechung? Ich bin leider ein wenig aus der Übung.

Danke schon und mal und ein schönes Wochenende!


Erstattungsfähigkeit von Reisekosten für nicht gerichtlich anberaumten Ortstermins

Auflösung einer GbR

Guten Morgen liebe Kollegen,
ich soll die Änderung einer Teilungserklärung vollziehen. Es wird
a) das Teileigentum an vier Garagen in Gemeinschaftseigentum umgewandelt
b) die Miteigentumsanteile aller Wohnungseigentümer verändern sich entsprechend.


Alle notwendigen Unterlagen liegen mir vor. Beantragt ist aber auch die Eintragung der Aufhebung der GbR, die bisher Eigentümerin der 4 Garagen ist und im Rahmen der Änderung der Teilungserklärung erklärt hat, dass Zweck der GbR nur der Erwerb der Garagen war und mit Umwandlung in Gemeinschaftseigentum der Zweck weggefallen und die Gesellschaft aufgelöst ist. Mal unabhängig davon, dass gar nicht sicher ist, dass die GbR wirklich beendet ist ("Abwicklungsstadium - Schöner/Stöber Rn. 4280), ist m.E. dieser Umstand aber auch nicht eintragungsfähig. Die Teileigentumsblätter werden ja geschlossen und Eintragungen erfolgen dort nur im Bestandsverzeichnis. Oder?


Auflösung einer GbR

Auszahlung des TG-Guthabens an Nichterbin

hallo,

nach dem Tod des Betreuten haben sämtliche Erben die Erbschaft ausgeschlagen. Das NL-Gericht hat die Bank angeschrieben , das Girokontoguthaben zu hinterlegen. Dies ist mittlerweile erfolgt. Nun habe ich festgestellt, dass das Pflegeheim das TG-Kontoguthaben von 100,-- EUR einfach an die Ehefrau, die die Erbschaft auch ausgeschlagen hat, ausgezahlt hat. Muss ich mich - als Betreuungsgericht - um eine Rückforderung kümmern ?


Auszahlung des TG-Guthabens an Nichterbin

Adhäsionsverfahren und Beiordnung

Ich bin mir unsicher:
In dem mir vorliegenden Verfahren wurde eine Anwältin dem Beschuldigten beigeordnet. Im Hauptverhandlungstermin beantragt sie, auch für das Adhäsionsverfahren beigeordnet zu werden. Dieser Antrag wurde durch Beschluss abgelehnt, u.a. weil auch die Beiordnung auf der Gegenseite abgelehnt wurde und die Sache einfach sei. In der Hauptverhandlung wurde danach in der Adhäsionssache ein Vergleich geschlossen. Mit Vergütungsantrag beantragt jetzt die Pflichtverteidigerin ihr die Kosten des Adhäsionsverfahrens zu vergüten. Sie beruft sich dabei auf die Entscheidung "meines" OLG Rostock aus dem Jahre 2011, dass die Beiordnung in der Hauptsache die Beiordnung für das Adhäsionsverfahren umfasst. Nach der Kommentierung im Meyer-Goßner zu § 140 StPO ist diese Auffassung allerdings streitig. Nach 2011 sind diverse Entscheidungen von anderen OLG ergangen, die gegenteiliger Auffassung sind. Der BGH hat sich noch nicht geäußert.
Ich bin geneigt. die Festsetzung trotz Entscheidung des OLG Rostock abzulehnen, da das Gericht hier im Einzelnen geprüft hat und danach abgelehnt hat.
Ist jemand gegenteiliger Meinung? Meine Bezi ist in Urlaub.


Adhäsionsverfahren und Beiordnung

jeudi 28 juillet 2016

Masterthesis /Thema

Huhu zusammen,

ich mache gerade berufsbegleitend meinen Master, und nun betreibe ich Brainstorming über das mögliche Thema der Masterarbeit (die ja vom Umfang her identisch mit Diplomarbeit ist).

Hat jemand paar Gedanken oder Anregungen auf dem Gesellschaftsrecht/Grundstücksrecht?


Wäre sehr verbunden.

Beste Grüße


Masterthesis /Thema

§ 882 d ZPO

Hallo,

in meiner Akte legt der Schuldner fristgerecht Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung (EAO) mit der Begründung ein, dass eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde.

Der Gläubiger wird hierzu angehört und übersendet ein Schreiben des GV, in dem aufgeführt ist, dass der Schuldner anbietet monatlich Raten in Höhe von ... EUR zu zahlen. Weiter sagt der Gläubiger, dass nach Aktenlage entschieden werden soll.

M. E. wurde somit eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen und ich würde die EAO aufheben.

Da mich die Formulierung des Gläubigers "Entscheidung nach Aktenlage" irritiert, möchte ich den Beschluss erst mit Rechtskraft wirksam werden lassen.

In der Beschlussvorlage bezüglich der Aufhebung der EAO ist keine Rechtsbehelfsbelehrung/Rechtsmittelbelehrung vorhanden.

Mir stellt sich nun die Frage, welches RM/RB hier möglich ist.

Könnt ihr mir da weiterhelfen?

Danke schon einmal im Voraus.


§ 882 d ZPO

§ 290, 4 InsO - Kreditkartenabrechnung

Schuldnerin hat am 15.01.2015 Insolvenzantrag gestellt.
Am 11.02.2015 wurde uns (Bank) noch eine Kreditkartenabrechnung per Lastschrift iHv. 2,5 TEUR vorgelegt, die natürlich retourniert wurde.
Die Schuldnerin ist in der Vergangenheit durch ihren verschwenderischen Lebensstil aufgefallen (z. B. regelmäßige Wochenendtrips nach Ibiza, etc.).

Wie aussichtsreich wird denn ein Antrag nach § 290, 4 InsO sein? Lohnt es sich, sich hier die Mühe für weitere Recherchen zu machen?
Hinweis an den IV haben wir bereits gegeben, der sich aber dazu nicht äußert.


§ 290, 4 InsO - Kreditkartenabrechnung

familiengerichtliche Genehmigung Kaufvertrag betr. unvermessene Grundstückseilfläche

2 mdj. Kinder sind zusammen mit ihrer Mutter Eigentümer eines Grundstückes in Erbengemeinschaft. Von diesem Grundstück soll nun eine noch nicht vermessene Teilfläche veräußert werden. Diese Fläche ist im Vertrag näher beschrieben und in einer dem Kaufvertrag als Anhang beigefügten Skizze eingezeichnet. Die Auflassung soll erst erklärt werden, wenn dem Notar die Abschreibungsunterlagen vorliegen. Der Kaufvertrag liegt mir zur Genehmigung vor. Ist die Erteilung einer Genehmigung bereits vor Vermessung und Fortführung des Flurstückes möglich ?


familiengerichtliche Genehmigung Kaufvertrag betr. unvermessene Grundstückseilfläche

Inhaltsänderung bei Auflassungsvormerkung

Im Zuge einer unentgeltlichen Grundstücksübertragung von Eltern an Tochter ist eine Rückauflassungsvormerkung zur Absicherung eines Verfügungsverbots der neuen Eigentümerin eingetragen worden. Danach ist die Tochter unter anderem dann zur Rückübertragung verpflichtet, wenn sie vor dem Längstlebenden der Eltern verstirbt. Eigentumsumschreibung und Eintragung der Rückauflassungsvormerkung ist damals erfolgt.
Diese Bedingung wird nun so abgeändert, dass die Tochter zur Rückübertragung verpflichtet ist, wenn sie vor dem Längstlebenden der Eltern verstirbt und den Grundbesitz nicht ausschließlich an leibliche Abkömmlinge vererbt oder im Wege des Vermächtnisses zugewendet hat.

Im Ergebnis wird die Bedingung, unter der eine Rückübertragungsverpflichtung entsteht, abgemildert. Eigentümerin und Berechtigte unterschreiben die neue Vereinbarung und es wird die Eintragung im Grundbuch bewilligt. Die Unterschriften sind notariell beglaubigt.
Ich frage mich, ob auf die Vertragsänderung § 311 b BGB anzuwenden ist. Die Rückauflassung ist noch nicht beurkundet worden.


Inhaltsänderung bei Auflassungsvormerkung

Umsatzsteuer auf Kosten für Zug Ticket

Hallo zusammen,

Ich habe hier folgenden Fall.

Ein Rechtsanwalt ist mit dem Zug zum Gerichtstermin angereist.

Nun macht er Kosten in Höhe von 194,75 Euro für ein Zug Ticket geltend und berechnet darauf anschließend noch die VV 7008 RVG.
Die Tickets wurden mit eingereicht.
Für die Hinfahrt hat das Ticket 106,00 Euro gekostet, darin enthalten sind 16,92 € MwSt.
Für die Rückfahrt wurden 88,75 Euro gezahlt und es waren 14,05 € MwSt. enthalten.

Irgendwie liegt es mir fern, auf den vollen Betrag jetzt nochmal 19 % darauf zu schlagen.

Hatte jemand schon mal einen ähnlichen Fall oder weiß wie das zu lösen ist?


Umsatzsteuer auf Kosten für Zug Ticket

Rückbriefe - reicht Zustellung an den PBV?

Will im Rahmen der PHK/VKH eine Überprüfung vornehmen. Trotz bestätigter EMA (das er dort noch wohnt) kommt wieder ein Rückbrief.
Der PBV kennt auch keine andere Anschrift.

1) Reicht die Zustellung an den PBV aus?
2) Gibt's andere Ideen wir man jemanden sonst noch ausfindig machen kann??
3) Evtl. steht einfach kein Name auf seinem Briefkasten. Kann man die Post zu irgendwelchen Maßnahmen auffordern?


Rückbriefe - reicht Zustellung an den PBV?

Sondereigentum Balkon Abgeschlossenheit

Guten Morgen Freunde des Grundbuchrechts.

Mir liegt eine Teilungserklärung vor. Es soll u. a. Sondereigentum an einem Balkon begründet werden. Dieser Balkon ist durch eine Treppe mit dem Garten verbunden. Der Balkon ist zur Treppe hin nicht räumlich abgeschlossen. Das habe ich mit Zwischenverfügung beanstandet.
Der Notar argumentiert nunmehr damit, dass Sondereigentum auch an durch reine "Luftschranken" begrenzten Bereichen gebildet werden kann und verweist dabei auf die Entscheidungen vom OLG München 23.09.2011 - 34 Wx 247/11 und BGH Urt. v. 18.07.2008 - V ZR 97/07.????
Wie seht Ihr denn die Sache. Ist es für Euch auch klar, dass SE an dem unabgeschlossenen Balkon gebildet werden kann.

Schöne Grüße


Sondereigentum Balkon Abgeschlossenheit

Beschwerde gegen PFÜB durch Drittschuldner

Guten Morgen zusammen,

ich möchte hier mal folgendes zur Diskussion stellen:


Ein Drittschuldner, hier Bank, legt gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß Beschwerde ein.

1. Das eine Seite im Pfändungs- und Überweisungsbeschluß fehlt.

Soweit sehe ich dies als berechtigt und zulässig an.

2. Im Rahmen dieses Pfändungs- u. Überweisungsbeschlusses wird der pfandfreie Betrag gem.
§ 850 k Abs. 4 ZPO in Verbindung mit § 850 f Abs. 2 ZPO auf eine Höhe von 715,00 € / Monat
festgesetzt, sofern das Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird.

Dies wurde so im Pfändungs- und Überweisungsbeschluß beschlossen.

Der Drittschuldner legt hier Beschwerde wie folgt ein:

Eine Herabsetzung ist allerdings nur möglich bei einer Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung. Eine Herabsetzung kann nicht in einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß festgestellt werden.

Dies sehe ich als unberechtigt an, da Beschwerde bestens durch den Schuldner erfolgen kann und nicht durch den Drittschuldner. Die v.b.u.H. wurde nachgewiesen, die geänderte Pfändungsfreigrenze wurde durch das Gericht geprüft und so beschlossen. Wenn nicht im Pfändungs- und Überweisungsbeschluß wo den sonst soll die Herabsetzung festgestellt werden.

Gibt es hier gegenteilige Meinungen?

Gruß WATISLOS


Beschwerde gegen PFÜB durch Drittschuldner

Aufleben einer gelöschten KG

Hallo in die Runde,

ich habe im Grundbuch eine vertrackte Sache, für die ich einen Rat von Euch benötige:

Eine GmbH & Co. KG, gegründet in den 1940ern, wurde 1987 aufgrund § 31 II HRB gelöscht. Die Komplementärin ebenfalls. Die Handelsregisterakten sind zwischenzeitlich vernichtet, sodass sich außer einem Namen, nichts mehr über die Gesellschafter herausfinden läßt.

Nun ist noch ein Grundstück aufgetaucht, welches im Eigentum der KG steht. Ziel ist es, das Grundstück wieder verkehrsfähig zu machen. Mangels eines (bekannten) Gläubigers oder eines (bekannten) Gesellschafters, ist kein Antragsberechtigter für eine Nachtragsliquidation vorhanden. Meine Idee wäre, für den letzten GF des Komplementärs einen Abwesenheits- bzw. Nachlaßpfleger zu bestellen. Somit wäre der Komplementär wieder handlungsfähig. Der GF des Komplementärs ist identisch mit dem Kommanditisten der KG.

Damit kann die KG wieder aufleben und ist handlungsfähig. Sehe ich das richtig?

Vielen Dank vorab fürs Licht im Dunkeln


Aufleben einer gelöschten KG

PKH Abänderung, Abhilfe, Verfahrenswert, RA Kosten

Hallo zusammen,

Ich habe hier folgenden Fall:

Ich habe die Verhältnisse einer Partei, der ratenfreie PKH bewilligt worden war, nach 3 Jahren überprüft und bin zu dem Schluss gekommen, dass Raten in Höhe von 45 Euro zu zahlen sind.
Daraufhin hat die damalige Rechtsanwältin der Partei sofortige Beschwerde eingelegt.
Ich habe der Beschwerde abgeholfen und beschlossen, dass es bei der bisher bewilligten Verfahrenskostenhilfe bleibt.

Nun beantragt die Rechtsanwältin den Gegenstandswert der Beschwerde festzusetzen :eek:

Da bin ich schon ziemlich ratlos, muss ich das überhaupt?
Und wenn ja, wie hoch ist der Wert? Sind es die Verfahrenskosten, die die Partei in Raten insgesamt zurück zahlen sollte oder ist es der Wert des ursprünglichen Verfahrens?

Hinzu kommt noch, dass Sie den Wert ja nicht ohne Grund haben möchte, als nächstes wird sie vermutlich einen Vergütungsantrag stellen.

Da bin ich noch ratloser. Ich meine grundsätzlich gehört das PKH Prüfverfahren ja zum Rechtszug und es fallen keine gesonderten Gebühren an, andererseits fällt für die Beschwerde ja die VV 3500 RVG an. Für die Beschwerde wurde ihr aber natürlich auch keine PKH bewilligt.

Fragen über Fragen, ich hoffe mir kann jemand weiter helfen :confused:


PKH Abänderung, Abhilfe, Verfahrenswert, RA Kosten

Stellenangebot in Anwaltnotariat

Notare Bahmann, Dr. Peter Grosse, Dr. Thomma in Ludwigsburg
Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams schnellstmöglich eine(n)

Diplom Rechtspfleger/in (FH) in Vollzeit.

Sie sollten Freude und Interesse an der Vorbereitung und Abwicklung von Urkunden aus allen Bereichen der notariellen Tätigkeit (insbesondere aus den Bereichen des Immobilienrechts) haben sowie freundlich und kollegial sein. Gerne geben wir auch Berufsanfängern eine Chance.

Wie bieten einen interessanten, sicheren und unbefristeten Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten und Aufstiegsmöglichkeiten. Eine attraktive Vergütung nebst weiteren Leistungen sowie auch die eingehende Einarbeitung und stetige Fortbildung unserer Mitarbeiter sind für uns selbstverständlich.

Gerne stehen wir für Fragen oder eine erste telefonische Kontaktaufnahme
(Tel. 07141/96300) zur Verfügung. Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung – die selbstverständlich streng vertraulich behandelt wird - mit den üblichen Unterlagen an:

Notar Dr. Thomma
Solitudestraße 20, 71638 Ludwigsburg
Thomma@reno-lb.de


Stellenangebot in Anwaltnotariat

Aufsatz Flüchtlingsproblematik

Hat jemand zufällig den Aufsatz "Die Flüchtlingsproblematik erreicht die Beratungshilfe" von Lissner aus dem RVGReport 2016, 162 und kann ihn der Allgemeinheit zur Verfügung stellen? Mit dem Thema wird man momentan ja ständig konfrontiert. Mich würde die Einschätzung des geschätzten Kollegen brennend interessieren!
Danke schonmal für die Mühe!


Aufsatz Flüchtlingsproblematik

Einrede der Verjährung

In einem Insolvenzverfahren meldet die Gläubigerin per 07.09.2015 Forderungen aus Heimkosten von Feb. 10 - Nov 2011 an. Die Gläubigerin teilt mit, dass am 04.07.2014 eine Abschlagszahlung erfolgte. Im Verwendungszweck war nicht konkret angegeben, auf welche Forderung der Abschlag geleistet wurde, daher hat die Gläubigerin diese auf die älteste Forderung verbucht. Sie ist der Auffassung, dass die Zahlung die Verjährung gem. § 212 BGB erneut beginnen lässt, da zum Zeitpunkt der Zahlung noch nicht die Einrede der Verjährung erhoben wurde.

Beginnt die Verjährung erneut, nur weil der Schuldner eine Teilzahlung leistet, obwohl die Forderung teilweise bereits verjährt war?


Einrede der Verjährung

betriebliche Altersversorgung

Guten Morgen,

mein Betreuter (Jahrgang 1957) erhält seit kurzem unbefristete Erwerbsminderungsrente. Sein früherer Arbeitsgeber hat dem Betreuer jetzt mitgeteilt, dass damit auch ein Anspruch auf Auszahlung des Invalidenkapitals aus der betriebliche Altersversorgung besteht.
Es gibt die Möglichkeiten, entweder sofort das gesamte Kapital auszuzahlen oder Auszahlung in Raten über 5, 7 oder 10 Jahre. Bei Sofortauszahlung ist wohl für 120 Monate Krankenversicherung fällig. Lohnsteuerpflichtig sind die Einkünfte unabhängig von der gewählten Auszahlungsvariante.

Betreuer möchte die 7-Jahres-Variante wählen und fragt an, ob er eine Genehmigung benötigt.
Ich kenne mich mit dieser Materie leider gar nicht aus und habe zwar gesucht, aber bisher nichts zu diesem Thema gefunden.
Die Gesamtleistung setzt sich aus einem Vorsorge- und einem Bonusplan zusammen. Es könnte sich also um eine Art Kapitallebens-/Rentenversicherung handeln, aber der Auszahlungsanspruch besteht wohl allein aufgrund des EWM-Rentenanspruchs, also ist keine Kündigung erforderlich. Es geht "nur" um die Entscheidung über die Art der Auszahlung (und Annahme des Geldes).
Fall von §§ 1812, 1813 BGB?


betriebliche Altersversorgung

Masterthesis /Thema

Huhu zusammen,

ich mache gerade berufsbegleitend meinen Master, und nun betreibe ich Brainstorming über das mögliche Thema der Masterarbeit (die ja vom Umfang her identisch mit Diplomarbeit ist).

Hat jemand paar Gedanken oder Anregungen auf dem Gesellschaftsrecht/Grundstücksrecht?


Wäre sehr verbunden.

Beste Grüße


Masterthesis /Thema

§ 882 d ZPO

Hallo,

in meiner Akte legt der Schuldner fristgerecht Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung (EAO) mit der Begründung ein, dass eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde.

Der Gläubiger wird hierzu angehört und übersendet ein Schreiben des GV, in dem aufgeführt ist, dass der Schuldner anbietet monatlich Raten in Höhe von ... EUR zu zahlen. Weiter sagt der Gläubiger, dass nach Aktenlage entschieden werden soll.

M. E. wurde somit eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen und ich würde die EAO aufheben.

Da mich die Formulierung des Gläubigers "Entscheidung nach Aktenlage" irritiert, möchte ich den Beschluss erst mit Rechtskraft wirksam werden lassen.

In der Beschlussvorlage bezüglich der Aufhebung der EAO ist keine Rechtsbehelfsbelehrung/Rechtsmittelbelehrung vorhanden.

Mir stellt sich nun die Frage, welches RM/RB hier möglich ist.

Könnt ihr mir da weiterhelfen?

Danke schon einmal im Voraus.


§ 882 d ZPO

§ 290, 4 InsO - Kreditkartenabrechnung

Schuldnerin hat am 15.01.2015 Insolvenzantrag gestellt.
Am 11.02.2015 wurde uns (Bank) noch eine Kreditkartenabrechnung per Lastschrift iHv. 2,5 TEUR vorgelegt, die natürlich retourniert wurde.
Die Schuldnerin ist in der Vergangenheit durch ihren verschwenderischen Lebensstil aufgefallen (z. B. regelmäßige Wochenendtrips nach Ibiza, etc.).

Wie aussichtsreich wird denn ein Antrag nach § 290, 4 InsO sein? Lohnt es sich, sich hier die Mühe für weitere Recherchen zu machen?
Hinweis an den IV haben wir bereits gegeben, der sich aber dazu nicht äußert.


§ 290, 4 InsO - Kreditkartenabrechnung

familiengerichtliche Genehmigung Kaufvertrag betr. unvermessene Grundstückseilfläche

2 mdj. Kinder sind zusammen mit ihrer Mutter Eigentümer eines Grundstückes in Erbengemeinschaft. Von diesem Grundstück soll nun eine noch nicht vermessene Teilfläche veräußert werden. Diese Fläche ist im Vertrag näher beschrieben und in einer dem Kaufvertrag als Anhang beigefügten Skizze eingezeichnet. Die Auflassung soll erst erklärt werden, wenn dem Notar die Abschreibungsunterlagen vorliegen. Der Kaufvertrag liegt mir zur Genehmigung vor. Ist die Erteilung einer Genehmigung bereits vor Vermessung und Fortführung des Flurstückes möglich ?


familiengerichtliche Genehmigung Kaufvertrag betr. unvermessene Grundstückseilfläche

Inhaltsänderung bei Auflassungsvormerkung

Im Zuge einer unentgeltlichen Grundstücksübertragung von Eltern an Tochter ist eine Rückauflassungsvormerkung zur Absicherung eines Verfügungsverbots der neuen Eigentümerin eingetragen worden. Danach ist die Tochter unter anderem dann zur Rückübertragung verpflichtet, wenn sie vor dem Längstlebenden der Eltern verstirbt. Eigentumsumschreibung und Eintragung der Rückauflassungsvormerkung ist damals erfolgt.
Diese Bedingung wird nun so abgeändert, dass die Tochter zur Rückübertragung verpflichtet ist, wenn sie vor dem Längstlebenden der Eltern verstirbt und den Grundbesitz nicht ausschließlich an leibliche Abkömmlinge vererbt oder im Wege des Vermächtnisses zugewendet hat.

Im Ergebnis wird die Bedingung, unter der eine Rückübertragungsverpflichtung entsteht, abgemildert. Eigentümerin und Berechtigte unterschreiben die neue Vereinbarung und es wird die Eintragung im Grundbuch bewilligt. Die Unterschriften sind notariell beglaubigt.
Ich frage mich, ob auf die Vertragsänderung § 311 b BGB anzuwenden ist. Die Rückauflassung ist noch nicht beurkundet worden.


Inhaltsänderung bei Auflassungsvormerkung

Umsatzsteuer auf Kosten für Zug Ticket

Hallo zusammen,

Ich habe hier folgenden Fall.

Ein Rechtsanwalt ist mit dem Zug zum Gerichtstermin angereist.

Nun macht er Kosten in Höhe von 194,75 Euro für ein Zug Ticket geltend und berechnet darauf anschließend noch die VV 7008 RVG.
Die Tickets wurden mit eingereicht.
Für die Hinfahrt hat das Ticket 106,00 Euro gekostet, darin enthalten sind 16,92 € MwSt.
Für die Rückfahrt wurden 88,75 Euro gezahlt und es waren 14,05 € MwSt. enthalten.

Irgendwie liegt es mir fern, auf den vollen Betrag jetzt nochmal 19 % darauf zu schlagen.

Hatte jemand schon mal einen ähnlichen Fall oder weiß wie das zu lösen ist?


Umsatzsteuer auf Kosten für Zug Ticket

Rückbriefe - reicht Zustellung an den PBV?

Will im Rahmen der PHK/VKH eine Überprüfung vornehmen. Trotz bestätigter EMA (das er dort noch wohnt) kommt wieder ein Rückbrief.
Der PBV kennt auch keine andere Anschrift.

1) Reicht die Zustellung an den PBV aus?
2) Gibt's andere Ideen wir man jemanden sonst noch ausfindig machen kann??
3) Evtl. steht einfach kein Name auf seinem Briefkasten. Kann man die Post zu irgendwelchen Maßnahmen auffordern?


Rückbriefe - reicht Zustellung an den PBV?

Sondereigentum Balkon Abgeschlossenheit

Guten Morgen Freunde des Grundbuchrechts.

Mir liegt eine Teilungserklärung vor. Es soll u. a. Sondereigentum an einem Balkon begründet werden. Dieser Balkon ist durch eine Treppe mit dem Garten verbunden. Der Balkon ist zur Treppe hin nicht räumlich abgeschlossen. Das habe ich mit Zwischenverfügung beanstandet.
Der Notar argumentiert nunmehr damit, dass Sondereigentum auch an durch reine "Luftschranken" begrenzten Bereichen gebildet werden kann und verweist dabei auf die Entscheidungen vom OLG München 23.09.2011 - 34 Wx 247/11 und BGH Urt. v. 18.07.2008 - V ZR 97/07.????
Wie seht Ihr denn die Sache. Ist es für Euch auch klar, dass SE an dem unabgeschlossenen Balkon gebildet werden kann.

Schöne Grüße


Sondereigentum Balkon Abgeschlossenheit

Beschwerde gegen PFÜB durch Drittschuldner

Guten Morgen zusammen,

ich möchte hier mal folgendes zur Diskussion stellen:


Ein Drittschuldner, hier Bank, legt gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß Beschwerde ein.

1. Das eine Seite im Pfändungs- und Überweisungsbeschluß fehlt.

Soweit sehe ich dies als berechtigt und zulässig an.

2. Im Rahmen dieses Pfändungs- u. Überweisungsbeschlusses wird der pfandfreie Betrag gem.
§ 850 k Abs. 4 ZPO in Verbindung mit § 850 f Abs. 2 ZPO auf eine Höhe von 715,00 € / Monat
festgesetzt, sofern das Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird.

Dies wurde so im Pfändungs- und Überweisungsbeschluß beschlossen.

Der Drittschuldner legt hier Beschwerde wie folgt ein:

Eine Herabsetzung ist allerdings nur möglich bei einer Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung. Eine Herabsetzung kann nicht in einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß festgestellt werden.

Dies sehe ich als unberechtigt an, da Beschwerde bestens durch den Schuldner erfolgen kann und nicht durch den Drittschuldner. Die v.b.u.H. wurde nachgewiesen, die geänderte Pfändungsfreigrenze wurde durch das Gericht geprüft und so beschlossen. Wenn nicht im Pfändungs- und Überweisungsbeschluß wo den sonst soll die Herabsetzung festgestellt werden.

Gibt es hier gegenteilige Meinungen?

Gruß WATISLOS


Beschwerde gegen PFÜB durch Drittschuldner

Aufleben einer gelöschten KG

Hallo in die Runde,

ich habe im Grundbuch eine vertrackte Sache, für die ich einen Rat von Euch benötige:

Eine GmbH & Co. KG, gegründet in den 1940ern, wurde 1987 aufgrund § 31 II HRB gelöscht. Die Komplementärin ebenfalls. Die Handelsregisterakten sind zwischenzeitlich vernichtet, sodass sich außer einem Namen, nichts mehr über die Gesellschafter herausfinden läßt.

Nun ist noch ein Grundstück aufgetaucht, welches im Eigentum der KG steht. Ziel ist es, das Grundstück wieder verkehrsfähig zu machen. Mangels eines (bekannten) Gläubigers oder eines (bekannten) Gesellschafters, ist kein Antragsberechtigter für eine Nachtragsliquidation vorhanden. Meine Idee wäre, für den letzten GF des Komplementärs einen Abwesenheits- bzw. Nachlaßpfleger zu bestellen. Somit wäre der Komplementär wieder handlungsfähig. Der GF des Komplementärs ist identisch mit dem Kommanditisten der KG.

Damit kann die KG wieder aufleben und ist handlungsfähig. Sehe ich das richtig?

Vielen Dank vorab fürs Licht im Dunkeln


Aufleben einer gelöschten KG

PKH Abänderung, Abhilfe, Verfahrenswert, RA Kosten

Hallo zusammen,

Ich habe hier folgenden Fall:

Ich habe die Verhältnisse einer Partei, der ratenfreie PKH bewilligt worden war, nach 3 Jahren überprüft und bin zu dem Schluss gekommen, dass Raten in Höhe von 45 Euro zu zahlen sind.
Daraufhin hat die damalige Rechtsanwältin der Partei sofortige Beschwerde eingelegt.
Ich habe der Beschwerde abgeholfen und beschlossen, dass es bei der bisher bewilligten Verfahrenskostenhilfe bleibt.

Nun beantragt die Rechtsanwältin den Gegenstandswert der Beschwerde festzusetzen :eek:

Da bin ich schon ziemlich ratlos, muss ich das überhaupt?
Und wenn ja, wie hoch ist der Wert? Sind es die Verfahrenskosten, die die Partei in Raten insgesamt zurück zahlen sollte oder ist es der Wert des ursprünglichen Verfahrens?

Hinzu kommt noch, dass Sie den Wert ja nicht ohne Grund haben möchte, als nächstes wird sie vermutlich einen Vergütungsantrag stellen.

Da bin ich noch ratloser. Ich meine grundsätzlich gehört das PKH Prüfverfahren ja zum Rechtszug und es fallen keine gesonderten Gebühren an, andererseits fällt für die Beschwerde ja die VV 3500 RVG an. Für die Beschwerde wurde ihr aber natürlich auch keine PKH bewilligt.

Fragen über Fragen, ich hoffe mir kann jemand weiter helfen :confused:


PKH Abänderung, Abhilfe, Verfahrenswert, RA Kosten

Stellenangebot in Anwaltnotariat

Notare Bahmann, Dr. Peter Grosse, Dr. Thomma in Ludwigsburg
Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams schnellstmöglich eine(n)

Diplom Rechtspfleger/in (FH) in Vollzeit.

Sie sollten Freude und Interesse an der Vorbereitung und Abwicklung von Urkunden aus allen Bereichen der notariellen Tätigkeit (insbesondere aus den Bereichen des Immobilienrechts) haben sowie freundlich und kollegial sein. Gerne geben wir auch Berufsanfängern eine Chance.

Wie bieten einen interessanten, sicheren und unbefristeten Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten und Aufstiegsmöglichkeiten. Eine attraktive Vergütung nebst weiteren Leistungen sowie auch die eingehende Einarbeitung und stetige Fortbildung unserer Mitarbeiter sind für uns selbstverständlich.

Gerne stehen wir für Fragen oder eine erste telefonische Kontaktaufnahme
(Tel. 07141/96300) zur Verfügung. Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung – die selbstverständlich streng vertraulich behandelt wird - mit den üblichen Unterlagen an:

Notar Dr. Thomma
Solitudestraße 20, 71638 Ludwigsburg
Thomma@reno-lb.de


Stellenangebot in Anwaltnotariat

Aufsatz Flüchtlingsproblematik

Hat jemand zufällig den Aufsatz "Die Flüchtlingsproblematik erreicht die Beratungshilfe" von Lissner aus dem RVGReport 2016, 162 und kann ihn der Allgemeinheit zur Verfügung stellen? Mit dem Thema wird man momentan ja ständig konfrontiert. Mich würde die Einschätzung des geschätzten Kollegen brennend interessieren!
Danke schonmal für die Mühe!


Aufsatz Flüchtlingsproblematik

Einrede der Verjährung

In einem Insolvenzverfahren meldet die Gläubigerin per 07.09.2015 Forderungen aus Heimkosten von Feb. 10 - Nov 2011 an. Die Gläubigerin teilt mit, dass am 04.07.2014 eine Abschlagszahlung erfolgte. Im Verwendungszweck war nicht konkret angegeben, auf welche Forderung der Abschlag geleistet wurde, daher hat die Gläubigerin diese auf die älteste Forderung verbucht. Sie ist der Auffassung, dass die Zahlung die Verjährung gem. § 212 BGB erneut beginnen lässt, da zum Zeitpunkt der Zahlung noch nicht die Einrede der Verjährung erhoben wurde.

Beginnt die Verjährung erneut, nur weil der Schuldner eine Teilzahlung leistet, obwohl die Forderung teilweise bereits verjährt war?


Einrede der Verjährung

mercredi 27 juillet 2016

betriebliche Altersversorgung

Guten Morgen,

mein Betreuter (Jahrgang 1957) erhält seit kurzem unbefristete Erwerbsminderungsrente. Sein früherer Arbeitsgeber hat dem Betreuer jetzt mitgeteilt, dass damit auch ein Anspruch auf Auszahlung des Invalidenkapitals aus der betriebliche Altersversorgung besteht.
Es gibt die Möglichkeiten, entweder sofort das gesamte Kapital auszuzahlen oder Auszahlung in Raten über 5, 7 oder 10 Jahre. Bei Sofortauszahlung ist wohl für 120 Monate Krankenversicherung fällig. Lohnsteuerpflichtig sind die Einkünfte unabhängig von der gewählten Auszahlungsvariante.

Betreuer möchte die 7-Jahres-Variante wählen und fragt an, ob er eine Genehmigung benötigt.
Ich kenne mich mit dieser Materie leider gar nicht aus und habe zwar gesucht, aber bisher nichts zu diesem Thema gefunden.
Die Gesamtleistung setzt sich aus einem Vorsorge- und einem Bonusplan zusammen. Es könnte sich also um eine Art Kapitallebens-/Rentenversicherung handeln, aber der Auszahlungsanspruch besteht wohl allein aufgrund des EWM-Rentenanspruchs, also ist keine Kündigung erforderlich. Es geht "nur" um die Entscheidung über die Art der Auszahlung (und Annahme des Geldes).
Fall von §§ 1812, 1813 BGB?


betriebliche Altersversorgung

§§ 179 Abs. 2 InsO (Urkunde Verpflichtung Unterhaltsleistung)

Ich stehe gerade total auf dem Schlauch:

In meiner Akte ist heute Prüfungstermin und ein Gläubiger hat die angemeldete Forderung auf den Rechtsgrund der vorsätzlichen pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht gestützt. Diesbezüglich wurde der Schuldner auf die Rechtsfolgen gem. § 302 InsO sowie die Widerspruchs-Möglichkeit hingewiesen (§§ 174, 175 Abs. 2 InsO).

Der Schuldner hat nun rechtzeitig gegen den Rechtsgrund sowie gegen die Forderung Widerspruch erhoben.

Meiner Frage ist nun, ob dies ein Fall von § 179 Abs. 2 InsO und der Schuldner auf § 184 II InsO hinzuweisen ist.

Bei der Anmeldung ist eine Kopie der Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung (ausgestellt vom Kreis A, Der Landrat) übersandt worden.

Für Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar.


§§ 179 Abs. 2 InsO (Urkunde Verpflichtung Unterhaltsleistung)

Bausparvertrag - Wohnungsbauprämie

Hallo,

ich versuch`s mal ausnahmsweise mit einer Frage - bin sonst nur "Mitleserin"! An dieser Stelle Danke an alle fleißigen "Schreiber"! Ich habt mich schon aus so manchen Wald voller ?????? herausgeführt!

Nun zu meiner Frage:
Die nicht befreite Betreuerin hat einen Bausparvertrag abgeschlossen, Bausparsumme 10.000 EUR, Verzinsung 0,1 %, Zinsplus 0,65 % bei bei Zuteilung wenn Laufzeit mehr als 4 Jahre. Der Betreute ist 63 Jahre alt, Rentner, bekommt also keine VwL. Gespart werden sollen jährlich 500 EUR. Abschlussgebühr beträgt 111 EUR, zzgl jährliche Gebühr von 12 EUR. Der Vertrag würde sich nur rentieren, wenn der Betreute Wohnungsbauprämie bekommt. Sein Jahreseinkommen ist gering genug.
Der Betreute wird den Bausparer mit großer Wahrscheinlichkeit nie für irgendwelche Wohnbauzwecke nutzen können, da kein Grundbesitz vorhanden ist und langfristig wohl eine Unterbringung im Heim erfolgen muss.

Jetzt hab ich mal fleißig nachgelesen und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass bei Bausparverträge, die nach 2009 geschlossen wurden, eine Prämienbegünstigung nur noch dann gegeben ist, wenn die empfangenen Beträge unmittelbar zum Wohnungsbau verwendet werden, § 2 Abs. 2 WoPG. Diese Bindung endet nicht wie vor 2009 nach Ablauf einer Sperrfrist von 7 Jahren. Wenn dem tatsächlich so ist, bekommt mein Betreuter die Prämie nicht. Damit wäre der Vertrag ein absolutes Verlustgeschäft!

Hab ich das mit der Prämie richtig verstanden? Die Sachbearbeiterin der Bank behauptet, der Betreute bekommt die Prämie. Die zweckgebundene Verwendung wird vom Finanzamt nicht geprüft. Kann ich mich darauf verlassen?

Letztlich ist es ein Problem der Betreuerin, da der Vertrag ja schon wirksam ist (Innengenehmigung). Aber irgendwie wurmt mich die Sache! Hat jemand ne Idee??


Bausparvertrag - Wohnungsbauprämie

Ergänzung der Urkunde durch Notar

Die Erwerber bestellen aufgrund Belastungsvollmacht vor Eigentumsumschreibung eine Grundschuld. Alles 08/15, keine Probleme. Allerdings lautet die Vollstreckungsunterwerfung "Die Erschienenen als zukünftige Eigentümer unterwerfen sich...". Ich wies darauf hin, dass vor Eigentumsumschreibung nur die Grundschuld ohne Vollstreckungsunterwerfung eingetragen werden könne, da die entsprechende Erklärung des derzeitigen Eigentümers fehlt.

Nun bekomme ich eine neue Ausfertigung der Urkunde, in der an dieser Stelle jetzt die Wörter "Der Eigentümer und" ergänzt sind. Daneben steht "3 Wörter ergänzt 26.07.2016" (die Urkunde selbst ist aus Juni), Unterschrift und Siegel des Notars.

Weil ich es einfach nicht weiß und sich hier gerade so viele Notare tummeln:
Geht das? Kann etwas so Wesentliches einfach nach Unterzeichnung der Urkunde durch den Notar ergänzt werden? Ich hätte eigentlich gedacht, dass eine weitere Vollstreckungsunterwerfungserklärung des derzeitigen Eigentümers hätte erfolgen müssen.
Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.


Ergänzung der Urkunde durch Notar

Unterbringung und 2 Freiheitsstrafen im selben Verfahren

Das LG plant folgende Verurteilung:

1. Gesamtstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten, daneben eine weitere Gesamtstrafe von 4 Jahren 6 Monaten dazu Unterbringung nach § 64 StGB.
Der Verurteilte saß bereits ca 16 Monate in U-Haft, eine Zuordnung der U-Haft auf die verschiedenen Taten (und damit Strafen) ist nicht möglich.

Ich kann mich dunkel erinnern, dass wir dann die U-Haft gequotelt und auf die Gesamtstrafen angerechnet haben.

Wie rechne ich jetzt die Unterbringung? Zuerst auf die kürzere Strafe bis 1/2 und dann auf die längere (bis 2/3)?

Alternativ würde die Richterin anstelle der Unterbringung nach § 64 StGB auch eine Zurückstellung nach § 35 BtMG sehen.
Dann die U-Haft wie oben quoteln und zuerst die längere Strafe (bis nur noch 2 Jahre übrig)?

Irgendwelche Vorschläge (ich bin ja schon froh, dass die Richterin mich vorher fragt, was praktikabel ist)?


Unterbringung und 2 Freiheitsstrafen im selben Verfahren

§ 35 BtMG und U-Haft

Hallo liebe Mitvollstrecker,

ich habe mal wieder einen besonders schönen Fall. :daumenrun
Wer hatte das schon mal bzw. kann mir was zur Vorgehensweise sagen? Habe im Kommentar leider nichts zu diesem konkreten Fall gefunden.

Fall:
U-Haft (besteht weiterhin)
in Unterbrechung meiner Strafhaft 1J4M -->nun Antrag §35BtMG = zurückstellungsfähig, Kostenzusage da, Therapieplatzbestätigung wird jeden Tag erwartet, gerichtliche Zustimmung muss noch eingeholt werden (anderes Gericht als U-Haftbefehl erlassen hat).

Überlegungen:
Ich darf aufgrund eines bestehenden Ermittlungsverfahren nicht ablehnen, ist ja kein Zurückstellungshindernis. Ausländer (mit evtl. Untertauchungsgefahr) auch nicht, somit ist dieses Zurückstellungshindernis auch weg!?
Eine Zurückstellung kommt wohl in Betracht, nur wie gehe ich am besten vor?:gruebel:


  • U-Haft-Verfahren zur Stellungnahme bitten?, ggf. Antrag auf Aufhebung U-Haft oder muss das gar der VU selbst tun?
  • Problem dem Gericht der Zustimmung überlassen?
  • Vorlage VS-StA? J
  • ???:confused:


Wer kann helfen? Vielen Dank!


§ 35 BtMG und U-Haft

Räumungskosten

IV führt den Laden der schuldnerischen GmbH XY nach der Insolvenzeröffnung drei Monate fort bis die gesamte Ware verkauft ist. Vermieterpfandrecht wurde nicht geltend gemacht. Der Vermieter verlangt jetzt die Räumung des Ladens und den Abbau des vor dem Laden hängenden Werbeschildes, welches laut Mietvertrag zu den Pflichten des Mieters gehört. Die sich im Handy-Laden befindlichen Gegenstände (Schrank, Stuhl etc) sind praktisch wertlos.

1)
Kann der IV die Gegenstände an die schuldnerische GmbH freigeben und somit die Entsorgungskosten umgehen.
2)
Oder handelt es sich hierbei bereits um Masseverbindlichkeiten, da der IV die Gegenstände beim Abverkauf genutzt hat?
3) Beim Werbeschild würde ich eigentlich sagen: IV entfernt Werbeschild nicht = Schadensersatzanspruch des Vermieters, aber nur Insolvenzforderung. Richtig?


Räumungskosten

Veräußerung Grundstück durch GbR und fehlende Voreintragung eines Gesellschafters

Hallo,

ich hoffe, ihr könnt mir bei folgenden Fall weiterhelfen:

Die A GmbH ist geschäftsführende und vertretungsberechtigte Gesellschafterin, daneben gibt es noch ein paar Hundert weitere Gesellschafter.
Der eingetragene Gesellschafter B ist verstorben. Laut der vom zuständigen Nachlassgericht zugeleiteten Mitteilung, haben alle Erben die Erbschaft ausgeschlagen.
Ich kann jetzt natürlich nicht ohne Bedenken eintragen, sondern muss beachten, dass das Grundbuch hinsichtlich des verstorbenen Gesellschafters unrichtig ist.
Würdet ihr die Voreintragung verlangen oder reicht mir die Auflassung der geschäftsführenden Gesellschafterin aus, der in den damaligen Eintrittsverträgen, Vollmacht über den Tod hinaus erteilt wurde.
Ich würde schon auf die Voreintragung bestehen...
Wie geht ihr in solchen Fällen vor?

Vielen Dank!


Veräußerung Grundstück durch GbR und fehlende Voreintragung eines Gesellschafters

Kosten nach Verfahrenstrennung

Hallo zusammen,

ich habe in vorliegendem Fall einen Kläger und zwei Beklagte - während dem Prozess wird angeordnet, dass die Ansprüche gegen die Beklagte 2 in einem gesonderten Verfahren zu verhandeln sind und die Verfahren wurden dann auch getrennt.

Nun ist das erste Verfahren abgeschlossen und der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beklagtenvertreter beantragt nunmehr neben der 1,3 Verfahrensgebühr auch eine 0,3 Erhöhungsgebühr...nun komme ich ins grübeln, ob diese erstattungsfähig ist? Prinzipiell ja, da alle vor der Trennung entstandenen Gebühren nicht mehr entfallen...aber was mach ich mit dem abgetrennten Verfahren?

Bekommt er dort die 1,3 noch einmal neu und wie berücksichtige ich dort die bereits festgesetzte Erhöhungsgebühr???

Leider habe ich für das abgetrennte Verfahren noch keinen Streitwert...


Kosten nach Verfahrenstrennung

Kosten für Antragsrücknahme

Hallo, mir liegt eine Antragsrücknahme in einer Aufgebotssache vor. Bislang ist in der Akte noch nichts weiter geschehen, keine Veröffentlichung o. ä. Welche Kosten entstehen für die Rücknahme?


Kosten für Antragsrücknahme

Gutachten Immobilienverkauf

Hallo!

Ich habe eben in einem alten Chat des Forums gelesen, dass für den Grundstücksverkauf auch ein Kurgutachten der Sparkasse ausreichen soll.
Ich habe hier einen "Marktpreisreport" der Sparkasse vorliegen, der am Ende ausdrücklich aufführt, es handle sich nicht um ein Gutachten des geltenden deutschen Rechts.
Bisher bin ich davon ausgegangen, ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen oder des Gutachterausschusses des Katasteramtes zu benötigen.
???


Gutachten Immobilienverkauf

Zustellungsproblem

In einer Zivilsache ist der Beklagten zunächst unbekannt verzogen, sodann teilt der Kläger die zustellungsfähige Anschrift mit. Die Zustellung - ErsatzZU durch Einlegung in den Briefkasten - wird durch den Postbediensteten durchgeführt. Zeitgleich mit dem Eingang der Zustellungsurkunde reichen die Eltern (unter deren Anschrift wurde an den Beklagtenzugestellt) den Originalumschlag bei Gericht ein mit der Erklärung, der Beklagte sei seit 22 Jahren dort nicht mehr aufhältig, Kontakt würde nicht mehr bestehen).
Wirksame ZU?


Zustellungsproblem

mardi 26 juillet 2016

Mehrere Betreuungsgerichte innerhalb einer Stadt/Gemeinde - Verfahrensabgabe

Guten Morgen,

Eine Frage an die Mitstreiter in Städten/Gemeinden, die mehrere Betreuungsgerichte haben:

Wenn ein Betroffener seinen Aufenthalt vom einen in den anderen Bezirk verlegt - gebt ihr das Verfahren in den Nachbarbezirken ab? Kann man abgeben?

Mir ist eine uralte Entscheidung aus den Zeiten bekannt, als noch der Wohnsitz Anknüpfungspunkt war. Die Entscheidung sagte: innerhalb einer Stadt/Gemeinde keine Wohnsitzverlegubg, deshalb keine Abgabe.


Mehrere Betreuungsgerichte innerhalb einer Stadt/Gemeinde - Verfahrensabgabe

Miete Sozialhilfe

Hallo,

Eine ältere Dame zieht im Monat 1 ins Heim und bekommt ab Anfang Monat 1 Sozialhilfe, da unter anderem die Heimkosten nicht gezahlt werden können (weder von der älteren Dame noch von deren Nachkommen).
Die Wohnung soll für Ende des Folgemonats außerordentlich gekündigt werden, da die ältere Dame dauerhaft im Heim bleiben wird.
Nun fordert der Vermieter die Miete für die dann folgenden drei Monate von der älteren Dame ein. Diese weigert sich, da sie ja Sozialhilfe bekommt.
Der Vermieter stellt sich stur und hat jetzt schon angekündigt, den Anspruch auf die Miete bei Tod der älteren Dame gegen die Erben geltend zu machen.

Was nun? Müssen die Erben zahlen? Erbe ausschlagen wäre die letzte Möglichkeit.


Miete Sozialhilfe

Ausschließung Nachlassgläubiger - Glaubhaftmachung von Forderungen

Liebes Forum,

ich habe ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss von Nachlassgläubigerin. Seitens der Antragstellerin (das Erbrecht des Fiskus ist festgestellt worden)
ist eine Liste mit den Gläubigern beigefügt worden.
Die Forderungshöhe oder nähere Angaben hinsichtlich der Forderung sind nicht vorhanden; die Liste beinhaltet lediglich noch die jeweiligen Aktenzeichen
der Gläubiger. Das Aufgebot ist erlassen und die Frist verstrichen, so dass nunmehr der Beschluss erlassen werden kann. Von den bekannten Gläubigern haben
sich zwei gemeldet und die Forderungsanmeldung abgegeben. Ist es richtig, dass ich dann in meinem Beschluss nur diese zwei Gläubiger aufführen darf, die
ihre Rechte durch Forderungsanmeldung glaubhaft gemacht haben?


Ausschließung Nachlassgläubiger - Glaubhaftmachung von Forderungen

Nachlasspflegschaft?

Hallo, ich bin noch recht neu in der Nachlassabteilung.
Erblasserin hatte einen Bevollmächtigten, der nun in Besitz der Haustürschlüssel, Sparbücher ect. ist.

Die Erben sind namentlich bekannt. Jedoch konnte nur von einem, dem Bruder, die Anschrift herausgefunden werden. Der Bevollmächtigte ruft nun ständig an, weil er gern die bei ihm befindlichen Sachen herausgeben möchte. Ohne Erbschein ist ihm das aber zu unsicher. Aber eine Nachlasspflegschaft wäre doch in vorliegendem Fall auch nicht angezeigt, oder wie würdet ihr das sehen?


Nachlasspflegschaft?

Insolvenzeröffnung zwischen Erlass und Zustellung KFB § 788 ZPO

Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen.

KFA §§ 788, 104 ZPO vom 13.04.2016

Schuldnerin wendet ein, dass bereits Inso läuft.
Laut Insolvenzbekanntmachung keine Inso-Eröffnung.

Also Erlass KFB am 01.07.16

Einwendungen von Schuldnerin, dass sie in Insolvenz ist.
Insolvenzbekannmachung: Inso-Eröffnung am 04.07.16
Zustellung KFB an Schuldnerin am 05.07.16

§§ 240 ZPO, 775 ZPO greifen nicht

Was nun?


Insolvenzeröffnung zwischen Erlass und Zustellung KFB § 788 ZPO

Guachten Immobilienverkauf

Hallo!

Ich habe eben in einem alten Chat des Forums gelesen, dass für den Grundstücksverkauf auch ein Kurgutachten der Sparkasse ausreichen soll.
Ich habe hier einen "Marktpreisreport" der Sparkasse vorliegen, der am Ende ausdrücklich aufführt, es handle sich nicht um ein Gutachten des geltenden deutschen Rechts.
Bisher bin ich davon ausgegangen, ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen oder des Gutachterausschusses des Katasteramtes zu benötigen.
???


Guachten Immobilienverkauf

Widerspruch gg. Eintragungsanordnung gg. Verwalterin einer WEG

Ich weiss hier im Moment nicht weiter. Beklagte waren die übrigen Eigentümer einer WEG, vertreten durch die Verwalterin der Wohnungseigentumsgemeinschaft, diese wiederum vertreten durch die Inhaberin der Verwaltungsfirma sowie durch eine Anwaltskanzlei. Die Eigentümergemeinschaft hat den Prozess verloren. Die Kanzlei hat ihre Vergütung gem. § 11 RVG geltend gemacht. Es wurde ein Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen ("Die von der Beklagten an die Kanzlei zu zahlende Vergütung....). Da die Gebühren nicht gezahlt wurden, wurde der Gerichtsvollzieher beauftragt. Die übrigen Eigentümer der WEG, vertreten durch die Verwaltungsfirma, vertreten durch deren Inhaberin, wurden zur Vermögensauskunft geladen. Da niemand erschienen ist, wurde die Eintragungsanordnung erlassen gegen die Inhaberin der Verwaltungsfirma. Diese hat nunmehr einen Rechtsbeistand beauftragt, welcher per Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung geltend macht, dass die Verwalterin lediglich eine Vermögensauskunft abgegeben kann über das Vermögen des Verbandes der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser Verband war aber nicht Verfahrenspartei. Verfahrenspartei waren die " übrigen Eigentümer der WEG", über deren die Vermögen die Verwalterin aber unmöglich Auskunft geben kann. Ein Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft habe auch nicht bestanden, Schuldner des Honoraranspruchs sind die Miteigentümer der WEG, nicht die WEG als teilrechtsfähiger Verband. Ich habe das Verfahren jetzt erstmal einstweilen eingestellt. Gibt es hierzu Ideen?


Widerspruch gg. Eintragungsanordnung gg. Verwalterin einer WEG

Verfahren/Voraussetzungen Fiskuserbrecht

Ihr Lieben...

Wie sind die Voraussetzungen für das Fiskuserbrecht? Und wie oft führt ihr das Verfahren durch?

Bei mir war es bisher immer so, dass ich bei Erschöpfung der Nachlassmasse die Pflegschaft aufgehoben habe.
Wenn aber jetzt Vermögen da ist, was dann? Wie weit muss man Erben ermitteln? Kann man trotz eventuell vorhandener Erben oder Gläubiger das Fiskuserbrecht feststellen?
Habe aktuell einen großen Nachlass von 242.000 €. Die Erbenermittlung hat bisher keine Erkenntnisse gegeben.
Kann ich jetzt die Aufforderung machen und das Fiskuserbrecht feststellen?
Bisher wurde es hier so gehandhabt, dass das Geld hinterlegt wurde. Dann fällt es ja nach 30 Jahren eh dem Fiskus zu. Aber das ist doch blöd diesen "Umweg" zu gehen, oder?

Habt ihr vielleicht einen vernünftigen Aufsatz o. ä. dazu?


Verfahren/Voraussetzungen Fiskuserbrecht

Bezeichnung des zuzustellenden Schriftstücks in der ZU

Hallo,

ich habe ein Verfahren, in dem es entscheidend darauf ankommt, ob und wann ein Beschluss vor etwa fünf Jahren von der Staatsanwaltschaft an einen Beteiligten (A) zugestellt wurde.

Ein anderer Beteiligter (B) zweifelt nämlich die - für ihn nachteilige - Zustellung an und zwar mit der Begründung, dass sich aus der Zustellungsurkunde, welche ich mir von der Staatsanwaltschaft in beglaubigter Abschrift habe übersenden lassen, nicht hervorgeht, welches Schriftstück zugestellt wurde. Auf der ZU wurde tatsächlich nur das AZ angegeben, nicht das konkrete Schriftstück.

Laut § 182 ZPO ist das zuzustellende bzw. zugestellte Schriftstück nicht zwingend auf der ZU anzugeben. Allerdings verstehe ich auch die Zweifel des Beteiligten, es könnte ja tatsächlich alles mögliche zugestellt worden sein...

Es ist zwar klar, dass A das Schriftstück bekommen hat, da er es bei Gericht eingereicht hat, allerdings kommt es halt auch auf das Datum der Zustellung an. Die Frage ist also, ob auch das Datum der Zustellung nachgewiesen ist.

In den mir zur Verfügung stehenden ZPO-Kommentaren habe ich leider gar nichts zu der Problematik gefunden und hoffe daher auf eure Hilfe.


Bezeichnung des zuzustellenden Schriftstücks in der ZU

PkH für Pfüb bewilligt, Kosten des GV?

Hallo liebe Kollegen,
ich habe einen Pfüb erlassen und PkH dafür bewilligt. Die Zustellung wurde durch das Vollstreckungsgericht vermittelt.
Jetzt teilt mir der GV vom Ort des Drittschuldners seine für die Zustellung des Pfüb entstandenen Kosten mit. Was mache ich damit? Der GV ist aus einem anderen Bundesland. Eine Nachfrage bei unseren GV`s ergab nämlich, dass die sich die Kosten hier direkt "entnehmen" können. deshalb habe ich bisher solche Kostenmitteilungen wohl nicht in der Akte gehabt.
Wisst ihr, wie das richtig läuft?


PkH für Pfüb bewilligt, Kosten des GV?

Nachweis der Rechtskraft

Hallo Ihr!

In der Praxis - hier Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses:

Vorgelegt wird euch der Vollstreckungstitel im Original sowie eine Ablichtung dessen, diese versehen mit Rechtskraftbescheinigung auf Seite 1 sowie eine schriftliche Bestätigung des Prozessgerichts, dass Rechtskraft eingetreten ist.

Würde euch das genügen oder aber besteht (auch) Ihr darauf, dass sich die Rechtskraftbescheinigung direkt auf der vollstreckbaren Ausfertigung befindet?


Nachweis der Rechtskraft

lundi 25 juillet 2016

Darlehen Sozialamt Eheleute

Hallo zusammen,
ich stehe vor folgender Konstellation:
Ich habe einen Betreuten, der ist verheiratet
Beide Eheleute sind bedürftig und im Wesentlichen mittellos.
Vorhanden ist ein Grundstück, das den beiden gemeinsam zu je 1/2 gehört und das sie früher auch gemeinsam bewohnt haben
jetzt leben beide im Heim

Es steht die Gewährung eines Darlehens durch das zuständige Sozialamt an, um die Heimkosten beider Eheleute sicherzustellen.

Das Sozialamt ist nun der Auffassung, dass für beide Eheleute gemeinschaftlich ein Darlehen zu gewähren sei, für das diese gesamtschuldnerisch haften sollen.

Ich denke, jeder sollte sein eigenes Darlehen haben (und auch je ein Grundpfandrecht zur Besicherung)
Ich halte es für problematisch, dass der eine letztlich auf Kosten des anderen lebt-insbesondere dann, wenn die Heimkosten des einen (deutlich) höher ausfallen, als die des anderen Ehepartners

Was meint ihr dazu?


Darlehen Sozialamt Eheleute

Welcher Güterstand gilt Deutschland - Polen

Welcher Güterstand gilt in Deutschland ?
Mann ist Deutsch. Frau ist Polnisch.
Der lebensmittelpunkt von beiden ist Deutschland.
Beim Hauskauf in Polen gibt sie im Kaufvertrag an, dass sie im Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft lebt.
Gilt dieser Güterstand jetzt auch in Deutschland? Oder gilt hier wiederum die Zugewinn Gemeinschaft? Wie muss der Erbschein ausgestellt werden?


Welcher Güterstand gilt Deutschland - Polen

Verdienstausfall/Entschädigung Promoter

Hallo Zusammen,

habe wieder einmal etwas spannendes Neues...
Kostenfestsetzungsantrag einer Partei, neben den "normalen" Gebühren Verdienstausfall in Höhe von 350 €
Die Partei ist selbstständig u. a. mit Promotion und Verkostung. Am Terminstag sollte er in einem Hit Markt arbeiten. Da der Termin auf 10 Uhr lag und die Entfernung zum Promotionort ca. 1 bis 1/2 Stunden Fahrt bzw. ca. 30-45min Fahrt beträgt (es ging um 2 Termine) hat sich die Partei eine Aushilfe für den gesamten Tag besorgt und dieser jeweils 130 € sowie Fahrtkosten gezahlt.

Jetzt die Frage der Erstattungsfähigkeit...Verdienstausfall? Wenn ja, in welcher Höhe? Ich kenne nur max. 17 €/Stunde, auch bei selbständigen ohne weiteren Nachweis (Quittungen über die Zahlungen liegen vor)
Ich weiß noch nicht wie das Konstrukt ist, ich vermute er wird von der Firma angefordert und bezahlt, aber das müsste ich - soweit es relevant ist - noch erfragen.


Verdienstausfall/Entschädigung Promoter

Erinnerung Vorpfändung

Hallo,

bin ganz neu in der Zwangsvollstreckung und hätte gern die Einschätzung zu folgendem Fall:
Schuldner legt Erinnerung gegen Vorpfändung ein. begründung: Es handelt sich um ein Zug-um-Zug Urteil (Zahlung gegen Rückgabe PKW) und die Gegenleistung wurde weder erbracht noch angeboten. Auch Terminvereinbarungen wollte der Gläubiger angeblich nicht abstimmen. Der Annahmeverzug wurde übrigens n i c h t festgestellt. Meines Erachtens ist der Titel also noch nicht vollstreckungsfähig, so dass auch kein vorläufiges zahlungsverbot erfolgen kann.
Nach Auskunft des Schuldnervertreters wurde der Gläubiger auch mehrfach darauf hingewiesen, dass ohne Angebot der Gegenleistung keine Zahlung erfolgen kann. Termine zur Übergabe wurden mehrfach angeboten, aber nicht wahrgenommen. Für mich hat das ganze bei Wahrunterstellung dann schon einen nötigenden Charakter.


Erinnerung Vorpfändung

Ortsangabe in der Firma

Ende letzten Jahres wurde hier die Firma XXX GmbH & Co. KG im Handelsregister eingetragen. Der Unternehmensgegenstand war laut Anmeldung die Errichtung von Gewerbeimmobilien.

Nun wurde zur Eintragung angemeldet, dass die Firma geändert wurde in XX Insel Y GmbH & Co. KG. Der Sitz und die Geschäftsanschrift bleiben. Hier ist nicht die Insel Y.

Gemäß § 18 Rndr. 54 HGB, Ebenroth/ Boujong, 3. Aufl., muss die Gesellschaft einen realen Bezug zu der Ortsangabe haben, andernfalls ist die Firma irreführend und unzulässig. Nach einigem hin und her und sehr kurz gehaltenen Schriftsätzen, teilt der Notar nun mit, dass die Gesellschaft bislang keine Tätigkeit entfaltet hat und nur zu dem Zweck gegründet wurde auf der Insel Y Grundbesitz zu erwerben und verwalten (stand so aber nicht in der Erstanmeldung). Der Zweck der Gesellschaft soll sein Grundstücke auf der Insel Y zu erwerben usw.

Problem 1: Die Gesellschaft ist seit der Eintragung vor über einem halben Jahr noch nicht tätig geworden und hat noch kein eigenes zu verwaltendes Vermögen. Ist die Aussage ausreichend, dass man nun Immobilien erwerben möchte?

Problem 2: Die Änderung der Firma. Ist auch hier die Aussage ausreichend, dass nun Immobilien auf der Insel Y erworben werden sollen? Oder ist strenger zu prüfen?

Wie seht ihr das?

Vielen Dank für die Antworten.


Ortsangabe in der Firma

Abtretung einer Grundschuld mit Zinsbeginn vor Bewilligungsdatum

Bewilligt und beantragt ist die Eintragung einer Grundschuldabtretung nebst Zinsen seit 15.05.2010.

Im Grundbuch ist als Bewilligungsdatum der 22.05.2010 eingetragen. Eingetragen wurde die Grundschuld ebenfalls am 22.05.2010.

In der ursprünglichen Bewilligung ist als Zinsbeginn tatsächlich der 15.05.2010 vermerkt.

Geht das überhaupt?


Abtretung einer Grundschuld mit Zinsbeginn vor Bewilligungsdatum

Grundschuld ohne Bewilligungsdatum

Bewilligt und beantragt ist die Eintragung einer nicht sofort vollstreckbaren Grundschuld. Bei der Unterschrift des Eigentümers fehlt der Ort und das Datum.

Die Unterschrift wurde allerdings ordnungsgemäß (also mit Ort und Datum) notariell beglaubigt.

Kann die Grundschuld trotzdem eingetragen werden? Man könnte die Formulierung "Bewilligung mit Beglaubigungsvermerk des Notariats ... vom ..." o.ä. verwenden.

Wie macht Ihr das?


Grundschuld ohne Bewilligungsdatum

Auslegung - RM gegen Erbschein?

Hallo zusammen,
ich mache erst seit kurzem Nachlass und bitte um praktische Hinweise für folgendes Problem:
Es wurde ein Erbschein nach A erlassen. A wird beerbt durch seine Ehefrau, seine Tochter T und den Sohn S (gesetzliche Erbfolge).
S ist mittlerweile verstorben (zeitlich nach A).
Daher wurden seine Erbinnen (Tochter Y und Ehefrau P) im Erbscheinsverfahren angehört. Y war einverstanden. P meinte, sie wolle nicht behelligt werden, da sie mit dem Erbe von ihrem Schwiegervater nichts zu tun haben wolle, sie lehne das Erbe nach A ab. Der Erbschein wurde erlassen. P kam ein Schreiben zu, in dem erklärt wurde, dass ihr Mann S das Erbe nicht ausgeschlagen habe, den Erbfall erlebt habe und er daher Erbe geworden sei.

Nun kommt ein weiteres Schreiben der P: "Mein Mann S war zum Zeitpunkt des Erbscheinsantrages bereits verstorben und konnte das Erbe nicht annehmen bzw. ablehnen. Er hat zu seinen Lebzeiten seiner Mutter klargemacht, dass in keinster Weise an dem Erbe seines Vaters interessiert sei und das Erbe nicht annehmen wird. Nun ist er verstorben und kann das Erbe nicht mehr ablehnen. Ich bitte Sie daher, meinen verstorbenen Mann aus der Erbfolge herauszunehmen."

Der Erbschein ist natürlich dennoch richtig. Aber mir ist nicht klar, ob ich das Schreiben der P als Rechtsmittel auslegen sollte? Die Alternative wäre ein weiteres Schreiben mit dem Versuch, es zu erklären. Das hat beim ersten Mal ja auch nicht geklappt.
Vermutlich gibt es nicht nur einen Weg, aber mich würde interessieren, wie ihr das machen würdet? Leider kann ich keinen erfahrenen Kollegen fragen.


Auslegung - RM gegen Erbschein?

Wert eines nicht mehr genutzten Wohnungsrechts an einem Wochenendgrundstück

Guten Morgen liebe Forianer !

Die Betroffene ist fast 84 Jahre alt und hat ein Wohnungsrecht und Rückerwerbsvormerkung an einem Wochenendgrundstück, das der Tochter und Stieftochter des verstorbenen Ehemannes der Betroffenen gehört. Dieses Grundstück soll verkauft werden. Die Betroffene kann das Wohnrecht altersbedingt nicht mehr nutzen und möchte das Grundstück auch nicht mehr zurück haben, sie will vielmehr dem Verkauf nicht im Wege stehen, weil Sie kein Interesse an dem Grundstück hat.

Die Betroffene steht unter Betreuung, Einwilligungsvorbehalt in Vermögensangelegenheiten wurde angeordnet. Die Betroffene hat trotzdem gehandelt und beim Notar Verzicht auf Wohnungsrecht und Rückerwerbsvormerkung erklärt. Der Betreuer möchte hierzu seine Zustimmung erteilen und meint, dass beide Rechte für die Betroffenen nichts mehr wert sind, da sie wie gesagt altersbedingt das Grundstück nicht mehr nutzen kann.

Wie seht ihr das ?


Wert eines nicht mehr genutzten Wohnungsrechts an einem Wochenendgrundstück

Verkaufe umfassende Literatur für Rechtspflegerstudium

Hallo,

ich verkaufe meine umfassende Sammlung an Büchern aus dem Studium.
Bei Interesse sende ich gerne eine Bücherliste zu.

Grüße

hotflash


Verkaufe umfassende Literatur für Rechtspflegerstudium

Welcher Güterstand gilt Deutschland - Polen

Welcher Güterstand gilt in Deutschland ?
Mann ist Deutsch. Frau ist Polnisch.
Der lebensmittelpunkt von beiden ist Deutschland.
Beim Hauskauf in Polen gibt sie im Kaufvertrag an, dass sie im Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft lebt.
Gilt dieser Güterstand jetzt auch in Deutschland? Oder gilt hier wiederum die Zugewinn Gemeinschaft? Wie muss der Erbschein ausgestellt werden?


Welcher Güterstand gilt Deutschland - Polen

Verdienstausfall/Entschädigung Promoter

Hallo Zusammen,

habe wieder einmal etwas spannendes Neues...
Kostenfestsetzungsantrag einer Partei, neben den "normalen" Gebühren Verdienstausfall in Höhe von 350 €
Die Partei ist selbstständig u. a. mit Promotion und Verkostung. Am Terminstag sollte er in einem Hit Markt arbeiten. Da der Termin auf 10 Uhr lag und die Entfernung zum Promotionort ca. 1 bis 1/2 Stunden Fahrt bzw. ca. 30-45min Fahrt beträgt (es ging um 2 Termine) hat sich die Partei eine Aushilfe für den gesamten Tag besorgt und dieser jeweils 130 € sowie Fahrtkosten gezahlt.

Jetzt die Frage der Erstattungsfähigkeit...Verdienstausfall? Wenn ja, in welcher Höhe? Ich kenne nur max. 17 €/Stunde, auch bei selbständigen ohne weiteren Nachweis (Quittungen über die Zahlungen liegen vor)
Ich weiß noch nicht wie das Konstrukt ist, ich vermute er wird von der Firma angefordert und bezahlt, aber das müsste ich - soweit es relevant ist - noch erfragen.


Verdienstausfall/Entschädigung Promoter

Erinnerung Vorpfändung

Hallo,

bin ganz neu in der Zwangsvollstreckung und hätte gern die Einschätzung zu folgendem Fall:
Schuldner legt Erinnerung gegen Vorpfändung ein. begründung: Es handelt sich um ein Zug-um-Zug Urteil (Zahlung gegen Rückgabe PKW) und die Gegenleistung wurde weder erbracht noch angeboten. Auch Terminvereinbarungen wollte der Gläubiger angeblich nicht abstimmen. Der Annahmeverzug wurde übrigens n i c h t festgestellt. Meines Erachtens ist der Titel also noch nicht vollstreckungsfähig, so dass auch kein vorläufiges zahlungsverbot erfolgen kann.
Nach Auskunft des Schuldnervertreters wurde der Gläubiger auch mehrfach darauf hingewiesen, dass ohne Angebot der Gegenleistung keine Zahlung erfolgen kann. Termine zur Übergabe wurden mehrfach angeboten, aber nicht wahrgenommen. Für mich hat das ganze bei Wahrunterstellung dann schon einen nötigenden Charakter.


Erinnerung Vorpfändung

Ortsangabe in der Firma

Ende letzten Jahres wurde hier die Firma XXX GmbH & Co. KG im Handelsregister eingetragen. Der Unternehmensgegenstand war laut Anmeldung die Errichtung von Gewerbeimmobilien.

Nun wurde zur Eintragung angemeldet, dass die Firma geändert wurde in XX Insel Y GmbH & Co. KG. Der Sitz und die Geschäftsanschrift bleiben. Hier ist nicht die Insel Y.

Gemäß § 18 Rndr. 54 HGB, Ebenroth/ Boujong, 3. Aufl., muss die Gesellschaft einen realen Bezug zu der Ortsangabe haben, andernfalls ist die Firma irreführend und unzulässig. Nach einigem hin und her und sehr kurz gehaltenen Schriftsätzen, teilt der Notar nun mit, dass die Gesellschaft bislang keine Tätigkeit entfaltet hat und nur zu dem Zweck gegründet wurde auf der Insel Y Grundbesitz zu erwerben und verwalten (stand so aber nicht in der Erstanmeldung). Der Zweck der Gesellschaft soll sein Grundstücke auf der Insel Y zu erwerben usw.

Problem 1: Die Gesellschaft ist seit der Eintragung vor über einem halben Jahr noch nicht tätig geworden und hat noch kein eigenes zu verwaltendes Vermögen. Ist die Aussage ausreichend, dass man nun Immobilien erwerben möchte?

Problem 2: Die Änderung der Firma. Ist auch hier die Aussage ausreichend, dass nun Immobilien auf der Insel Y erworben werden sollen? Oder ist strenger zu prüfen?

Wie seht ihr das?

Vielen Dank für die Antworten.


Ortsangabe in der Firma

Abtretung einer Grundschuld mit Zinsbeginn vor Bewilligungsdatum

Bewilligt und beantragt ist die Eintragung einer Grundschuldabtretung nebst Zinsen seit 15.05.2010.

Im Grundbuch ist als Bewilligungsdatum der 22.05.2010 eingetragen. Eingetragen wurde die Grundschuld ebenfalls am 22.05.2010.

In der ursprünglichen Bewilligung ist als Zinsbeginn tatsächlich der 15.05.2010 vermerkt.

Geht das überhaupt?


Abtretung einer Grundschuld mit Zinsbeginn vor Bewilligungsdatum

Grundschuld ohne Bewilligungsdatum

Bewilligt und beantragt ist die Eintragung einer nicht sofort vollstreckbaren Grundschuld. Bei der Unterschrift des Eigentümers fehlt der Ort und das Datum.

Die Unterschrift wurde allerdings ordnungsgemäß (also mit Ort und Datum) notariell beglaubigt.

Kann die Grundschuld trotzdem eingetragen werden? Man könnte die Formulierung "Bewilligung mit Beglaubigungsvermerk des Notariats ... vom ..." o.ä. verwenden.

Wie macht Ihr das?


Grundschuld ohne Bewilligungsdatum

Auslegung - RM gegen Erbschein?

Hallo zusammen,
ich mache erst seit kurzem Nachlass und bitte um praktische Hinweise für folgendes Problem:
Es wurde ein Erbschein nach A erlassen. A wird beerbt durch seine Ehefrau, seine Tochter T und den Sohn S (gesetzliche Erbfolge).
S ist mittlerweile verstorben (zeitlich nach A).
Daher wurden seine Erbinnen (Tochter Y und Ehefrau P) im Erbscheinsverfahren angehört. Y war einverstanden. P meinte, sie wolle nicht behelligt werden, da sie mit dem Erbe von ihrem Schwiegervater nichts zu tun haben wolle, sie lehne das Erbe nach A ab. Der Erbschein wurde erlassen. P kam ein Schreiben zu, in dem erklärt wurde, dass ihr Mann S das Erbe nicht ausgeschlagen habe, den Erbfall erlebt habe und er daher Erbe geworden sei.

Nun kommt ein weiteres Schreiben der P: "Mein Mann S war zum Zeitpunkt des Erbscheinsantrages bereits verstorben und konnte das Erbe nicht annehmen bzw. ablehnen. Er hat zu seinen Lebzeiten seiner Mutter klargemacht, dass in keinster Weise an dem Erbe seines Vaters interessiert sei und das Erbe nicht annehmen wird. Nun ist er verstorben und kann das Erbe nicht mehr ablehnen. Ich bitte Sie daher, meinen verstorbenen Mann aus der Erbfolge herauszunehmen."

Der Erbschein ist natürlich dennoch richtig. Aber mir ist nicht klar, ob ich das Schreiben der P als Rechtsmittel auslegen sollte? Die Alternative wäre ein weiteres Schreiben mit dem Versuch, es zu erklären. Das hat beim ersten Mal ja auch nicht geklappt.
Vermutlich gibt es nicht nur einen Weg, aber mich würde interessieren, wie ihr das machen würdet? Leider kann ich keinen erfahrenen Kollegen fragen.


Auslegung - RM gegen Erbschein?

dimanche 24 juillet 2016

Wert eines nicht mehr genutzten Wohnungsrechts an einem Wochenendgrundstück

Guten Morgen liebe Forianer !

Die Betroffene ist fast 84 Jahre alt und hat ein Wohnungsrecht und Rückerwerbsvormerkung an einem Wochenendgrundstück, das der Tochter und Stieftochter des verstorbenen Ehemannes der Betroffenen gehört. Dieses Grundstück soll verkauft werden. Die Betroffene kann das Wohnrecht altersbedingt nicht mehr nutzen und möchte das Grundstück auch nicht mehr zurück haben, sie will vielmehr dem Verkauf nicht im Wege stehen, weil Sie kein Interesse an dem Grundstück hat.

Die Betroffene steht unter Betreuung, Einwilligungsvorbehalt in Vermögensangelegenheiten wurde angeordnet. Die Betroffene hat trotzdem gehandelt und beim Notar Verzicht auf Wohnungsrecht und Rückerwerbsvormerkung erklärt. Der Betreuer möchte hierzu seine Zustimmung erteilen und meint, dass beide Rechte für die Betroffenen nichts mehr wert sind, da sie wie gesagt altersbedingt das Grundstück nicht mehr nutzen kann.

Wie seht ihr das ?


Wert eines nicht mehr genutzten Wohnungsrechts an einem Wochenendgrundstück

Verkaufe umfassende Literatur für Rechtspflegerstudium

Hallo,

ich verkaufe meine umfassende Sammlung an Büchern aus dem Studium.
Bei Interesse sende ich gerne eine Bücherliste zu.

Grüße

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samedi 23 juillet 2016

Vereine - Unterschrift Satzung

Hallo,
wie handhabt ihr das:
Müssen die 7 Unterschriften auf der Gründungssatzung unmitteilbar an dem Schlusssatz "Die Satzung tritt mit Beschluss in der Gründungsversammllung vom ... in Kraft." anschließen oder genügen euch die 7 Unterschriften auf der nächsten Seite nach einer "Vollmacht der Unterzeichneten an die Notariatsangesetellten, dass diese aufgrund Beanstandung Registergericht Beschlüsse und Satzung vollumfänglich abändern dürfen".


Ich kann eine Begründung, dass die Unterschriften unmittelbar an die Satzung anzuschließen haben, leider nirgends finden.

Vielen Dank für eure Antworten. :)


Vereine - Unterschrift Satzung

Einladung Mitgliederversammlung in vertretungsberechtigter Zahl durch den Vorstand

Bei unserem Gericht taucht immer wieder folgende Frage auf:

In vielen Vereinssatzungen ist geregelt, dass der Vorstand das zuständige Einberufungsorgan für die Einberufung zur Mitgliederversammlung ist. Hierbei genügt es, wenn die nach der Satzung vertretungsberechtigte Zahl von Vorstandsmitgliedern einlädt (vgl. Sauter/Schweyer, Der eingetragene Verein, Rn. 157).

Häufig werden nun allerdings Kopien der Einladungen eingereicht, bei der lediglich eine Person die Einladung unterschrieben hat, die den Verein nicht einzeln vertreten darf.
Es ist wohl zwar sicher richtig, dass eine Beauftragung durch die restlichen Vorstandsmitglieder möglich und zulässig ist. (Hierzu zitiert Sauter/Schweyer "BayObLG JFG 6, 230. Leider kann ich diese Entscheidung nirgendwo finden.)

Nun stellt sich jedoch die Frage, ob diese Beauftragung aus der Einladung auch hervorgehen müsste.

Habe diesbezüglich im Internet lediglich einen Beitrag des Rechtsanwalts Nessler http://ift.tt/2aASAy7) gefunden. Dieser schreibt, dass aus der Einladung erkennbar sein müsste, wer der Einladende ist. Die beauftragte Person habe zum Beispiel in den Text mit aufzunehmen, dass "sie namens und im Auftrage des vertretungsberechtigten Vorstandes in den Personen X und Y zur Mitgliederversammlung einlade".


Wie seht Ihr das?



Einladung Mitgliederversammlung in vertretungsberechtigter Zahl durch den Vorstand

Stellenausschreibung Sozialgericht Speyer

Bei dem Sozialgericht Speyer ist als Elternzeit-Vertretung eine Stelle mit

einer Diplom-Rechtspflegerin (FH) oder einem Diplom-Rechtspfleger (FH)
oder einer/einem vergleichbare/n Beamten/Beamtin oder Tarifbeschäftigte/n

als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter im Bereich des dritten Einstiegsamtes (bisher Laufbahn des gehobenen Dienstes) zu besetzen. Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber wird sowohl Angelegenheiten der Rechtspflege (u.a. Kosten- und Vergütungsfestsetzung, Rechtsantragstelle) als auch Aufgaben der Gerichtsverwaltung wahrnehmen.

Näheres kann der beigefügten Stellenausschreibung entnommen werden.


Hinweis: Die Veröffentlichung des Stellenangebots erfolgt auf Wunsch der Stellenanbieterin. rechtspflegerforum.de stellt lediglich unentgeltlich die Veröffentlichungsplattform zur Verfügung. Für den Inhalt des Stellenangebots ist ausschliesslich die Stellenanbieterin verantwortlich. Anfragen oder Rückfragen sind ausschliesslich an die Stellenanbieterin zu richten.


Stellenausschreibung Sozialgericht Speyer

Formulierung der Doppelvollmacht

Ich habe folgende Formulierung einer Doppelvollmacht (Kaufvertrag mit Auflassung, 20 GBO):
"Die Vertragsteile beauftragen und bevollmächtigten den Notar von der nachlassgerichtlichen Genehmigung mit Wirkung für alle Beteiligten Kenntnis zu nehmen. Eine Ausfertigung des Genehmigungsbeschlusses mit dem Vermerk über die Zustellung des Genehmigungsbeschlusses an den gesetzlichen Vertreter soll dem Notar erteilt werden. Mit der Erteilung einer beglaubigten Abschrift oder Ausfertigung dieser Urkunde einschließlich des Genehmigungsbeschlusses wird die Genehmigung allen Beteiligten gegenüber wirksam. "
Ich sehe hier nicht die Vollmacht zur Mitteilung an den Vertragspartner und die Vollmacht zur Empfangnahme für diesen, oder sehe ich das falsch?


Formulierung der Doppelvollmacht

Personenidentität und Beseitigung Widerspruch gegen vbuH

Ich bin über ein blödes Problem gestolpert und vielleicht kann mir das Forum abschließend helfen :)
Angemeldet wurde seinerzeit eine Forderung zur Tabelle , wobei die Forderungsanmeldung auf die Kindesmutter M lautete. Wurde auch so in die Tabelle eingetragen, obwohl sämtliche zugrunde liegende Titel auf Kind K vertreten durch die Mutter M lauten. Dabei wurden 2 Teilbeträge aus vbuH angemeldet. Schuldner bestreitet diese. Verwalter stellt die Forderungen fest. Jetzt bekomme ich ein landgerichtliches Urteil, mit dem der Widerspruch des Schuldners beseitigt wird. Auch das landgerichtliche Urteil lautet auf Kind K vertreten durch die Mutter M. Wenn man jetzt ganz genau ist, stimmt der Gläubiger aus der Tabelle nicht mit dem Gläubiger des Titels überein. Was nun? Natürlich kann ich die Beseitigung des Widerspruchs einfach eintragen. Hat sich ja bislang offenbar niemand daran gestört, dass die Tabelleneintragung einen anderen Gläubiger ausweist. Genau genommen hätte der IV die Forderung bestreiten müssen oder eben richtig entsprechend der Titel aufnehmen müssen. Krieg ich die Kuh jetzt noch irgendwie elegant vom Eis? Forderung zurücknehmen und neu anmelden lassen, ist wegen der vbuH irgendwie keine richtige Option. Andererseits steht das Kind bei Volljährigkeit ohne Titel da, denn der lautet nur auf die Mutter. Ideen?


Personenidentität und Beseitigung Widerspruch gegen vbuH

Originaltestament

Hallo,

wir haben ein Originaltestament von einem Engländer mit letztem Wohnsitz in Deutschland 2002 eröffnet und zur Akte genommen.

Die Ehefrau benötigt das Originaltestament zur Nachlassregelung in England. Kann ich das Original heraus geben und nur eine beglaubigte Abschrift in den Akten lassen?

Eigentlich müssten sich die Engländer doch mit einer beglaubigten Abschrift nebst Eröffnungsprotokoll zufrieden geben...


Originaltestament

MwSt. KFA

Hallo,

ich hätte mal wieder ein kleines Problem. Wir haben folgenden Fall: Auf der Gegenseite ist ein SV, der Kosten aus abgetretenem Recht inkl. MwSt. (was verständlich ist) geltend macht. Er wird von einem Anwalt vertreten. Jetzt macht die Gegenseite in der Kostenfestsetzung auch MwSt. geltend und erklärt, dass der Kläger (SV) nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, was ein SV doch ist. Ist dies nicht fehlerhaft? Wir haben den Antrag mit dem Beschluss bekommen. Jetzt werden wir gebeten, unsere Erinnerung zurückzunehmen, da im Rahmen der Kostenfestsetzung es ausreichend ist, dass bestätigt wird, dass die Gegenseite nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Vielen Dank schon mal im Voraus


MwSt. KFA

Räumungsschutzantrag 765a ZPO - einstweilige Einstellung - sofortige Beschwerde

Einen Tag vor dem Räumungstermin stellte die Schuldnerin einen Räumungsschutzantrag nach 765a ZPO, da sich kurzfristig Gründe ergeben haben.
Durch Beschluss habe ich die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt - ohne Gläubigeranhörung.

Der Räumungstermin ist nun vorbei. Der Gläubiger-Vertreter legt nun gegen den Beschluss "Sofortige Beschwerde" ein.

Wenn ich nicht abhelfe, wer bekommt nun die sofortige Beschwerde zur Entscheidung vorgelegt?
Da ich die Gläubigerpartei nicht gehört habe - bin ich mir nicht sicher, ob ich das Verfahren dem Landgericht vorlegen kann
oder ob ein Richter vom AG darüber entscheidet.


Räumungsschutzantrag 765a ZPO - einstweilige Einstellung - sofortige Beschwerde

GbR und Gütergemeinschaft

Hallo, hat sich jemand schon mal mit folgender Frage beschäftigt:

Bestehende GbR aus A,B,C möchte erwerben. Lt. Angabe der Beteiligten besteht die GbR bereits und A,B,C sind die einzigen Gesellschafter. B ist in Gütergemeinschaft verheiratet.

Reicht mir nun die Angabe der drei, dass sie die einzigen sind oder brauche ich hinsichtlich des B daneben trotzdem die güterrechtliche Erklärung dass der GbR-Anteil des B Vorbehaltsgut ist, weil ich hier ja eine konkrete weitere mögliche Mitgesellschafterin (die Ehefrau des B) habe? Kann der GbR-Anteil überhaupt Gesamtgut sein?


GbR und Gütergemeinschaft

"Nachtrag" zum AUfteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung

Habe eine kurze praktische Frage:

Habe eine WEG-Neubildung zu bearbeiten. Bei dem mir vorliegenden Aufteilungsplan wurde bei einem Nebengebäude (Scheune), welches zum Sondereigentum der Wohnung 1 erklärt worden ist, vergessen, einen Grundriss und entsprechende Schnitte beizufügen.

Der Notar fragt nun an, ob ein ganz neuer Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung erstellt werden müsste oder ob lediglich ein Nachtrag (=separates Papierstück ohne Verbindung zur ursprünglichen Abgeschlossenheitsbescheinigung und Aufteilungsplan) zum ursprünglichen Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung genügt.


Vielleicht hatte ja schon mal jemand das Problem? :)


"Nachtrag" zum AUfteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung

Dienstbarkeiten nach Umlegung

In einem Gemeindegrundbuch ist nunmehr das letzte Grundstück verkauft. Bei Eintragung der Eigentumsänderung ist aufgefallen, dass noch 2 Dienstbarkeiten im Grundbuch stehen: ein Leitungsrecht sowie ein Geh- und Fahrrecht. Das damit belasteten Grundstück gibt es jedoch nicht mehr - es hat ein Umlegungsverfahren stattgefunden, in dem das Grundstück untergegangen ist. In dem Umlegungsverzeichnis wurde nichts über die Dienstbarkeiten gesagt. Der Belastungsgegenstand wurde in Abt. II nicht geändert. Und so stehen sie noch fröhlich im Grundbuch, während das neuentstandene, früher belastete Grundstück zwischenzeitlich mit VN geteilt und dann an zwei neue Eigentümer aufgelassen wurde, ohne dass die Dienstbarkeiten mit übertragen worden wären.

Was nun? Durch Nichtmitübertragen gelöscht? Auf den neuen Grundbüchern einen Amtswiderspruch eintragen? Direkt ein Verfahren nach § 85 GBO einleiten und den Berechtigten zur Löschung anhören?

Als ich mich mit der Gemeinde in Verbindung gesetzt habe, haben die mir gleich noch eine Löschungsbewilligung und einen -antrag übersandt. Hinsichlich der Bewilligung sind sie jedoch nicht berechtigt, weil sie nicht Berechtigte der Dienstbarkeiten sind. Antragsberechtigt sind sie ja wohl auch nicht mehr, weil die eigentlich noch mit der Dienstbarkeit belasteten Grundstücke nun ja anderen Eigentümern gehören.

Eine Änderung des Umlegungsverzeichnisses scheidet aus, weil das herrschende Grundstück nicht in der Umlegung war und man daher auch nicht bestätigen kann, dass die Dienstbarkeiten am neuen Grundstück nicht mehr gebraucht werden (wenn ich die Argumentation des Bauamts richtig verstanden habe).

Es ist recht eindeutig, dass der Ausübungsbereich beider Dienstbarkeiten die neuen Grundstücke überhaupt nicht tangiert (Ausübungsbereich in der Bestellungsurkunde klar skizziert, aktuelle Karten liegen mir vor). Das ursprünglich belastete Grundstück wurde nur durch mehrere VN geändert, die Dienstbarkeiten halt jedesmal mitgenommen. Man hätte beide Dienstbarkeiten an dem Gemeindegrundstück eigentlich schon viel früher als gegenstandslos löschen können. Der Ausübungsbereich liegt auf einem anderen Grundstück, dort ist die Dienstbarkeit auch eingetragen. Das entsprechende Kartenmaterial zum Zeitpunkt der Bestellung und zum heutigen Zeitpunkt habe ich.

Hinzu kommt: Die Käufer warten auf die Eintragung der Auflassung, ich habe auch keinen Grund, diese nicht zu vollziehen. Dann stehen Sie derzeit jedoch in einem Grundbuch, in dem zwei Dienstbarkeiten für ein anderes Grundstück eingetragen sind, welches nicht ihres ist.

Ich tendiere zu:
1. Amtswiderspruch
2. Nun verkauftes Grundstück auf neues Blatt übertragen, neue Eigentümer eintragen
4. Altes Heft schließen.
3. Verfahren nach § 85 GBO hinsichtlich der beiden Dienstbarkeiten und danach
4. Ggfs. Löschung Amtswiderspruch.

Kompletter Holzweg?:gruebel:


Dienstbarkeiten nach Umlegung

Fortsetzung des Verfahrens nach mehr als zwei Jahren

Diese Woche soll ich offensichtlich mal so richtig herausgefordert werden, indem man mir lauter Sachen auf den Tisch wirft, die ich noch niiiieee gehabt habe :D
Vielleicht könnt ihr mal mitdenken, bitte:

In einem eA-Verfahren wegen Umgangs wurde dem Kindesvater VKH mit Beiordnung bewilligt. Mitte 2013 wurde ein Teilvergleich geschlossen und der Richter hat festgestellt, dass das Verfahren ruht. Ende 2015 "ruft" der RA des KV "das Verfahren wieder auf", da kein Umgangsrecht gewährt werde.
Mir liegt jetzt der Vergütungsantrag zur Festsetzung vor.
Spontan würde ich sagen, dass nach der Kommentierung im Zöller zu § 119 ZPO, wonach der Begriff des Rechtszugs kostenrechtlich zu verstehen ist, die ursprüngliche Bewilligung nicht mehr fortwirkt.
Allerdings macht mich der MüKo stutzig. Danach soll VKH die für ein Anordnungsverfahren bewilligt wurde, auch auch das Abänderungsverfahren (§ 54 FamFG) umfassen.
Ich tendiere auch weiterhin dazu, dass wegen § 15 Abs. V RVG eine neue Bewilligung erforderlich ist.


Fortsetzung des Verfahrens nach mehr als zwei Jahren

Versagung nach § 298 InsO und materielle Rechtskraft

Hallo, stehe im moment etwas auf dem Schlauch. Geben den SV abstrakt und total kurz wieder:

Sachverhalt:
Gericht hat nach § 298 InsO RSB versagt. Entscheidung ist durch ÖB zugestellt.
Ex-post-Betrachtung: Versagung war unrechtmäßig.
Nachdem der Schuldner postiv Kenntnis erhielt, unverzüglich sofortige Beschwerde des Schuldners verbunden mit Wiedereinsetzungsantrag nach 1,x Jahren nach ÖB der Versagungsentscheidung.

Problemlage I. -> 572 I ZPO

Danach ist der begründeten Beschwerde abzuhelfen (ich lass die Meinungsstreite dazu mal wech); m.E. geht dies nur,
wenn die Ausgangsentscheidung keine materielle RK aufweist.

Problemlage II: -> absolute Ausschlussfrist nach § 234 III ZPO

Weist sie materielle RK auf, so kann IMHO das Ausgangsgericht unter Gewährung der Wiedereinsetzung abhelfen (nur dann darf das Ausgangsgericht über die WE befinden da an sich ja das Beschwerdegericht gem. 237 ZPO zur Entscheidung über die WE berufen ist).

BGH wendet § 234 strikt an (vgl. http://ift.tt/2aci9q7 ); lässt aber in Rz. 7b etwas "Raum" anklingen (= " Es kann aber geboten sein, sie im Einzelfall ausnahmsweise nicht anzuwenden, wenn nur so die verfassungsmäßigen Rechte des Antragstellers gewahrt werden können.").
Ich möchte da aber diesen Raum nicht unbedingt betreten wollen.... .

Ansatz: käme der Entscheidung nach § 298 InsO keine materielle RK zu, muss mich die WE nicht mehr kümmern, und ich würde abhelfen.

Wie ist die Meinung des hohen Plemums hier zur Frage der materielle RK der Entscheidung ?

greez Def

(PS: bitte die Prämisse des Abhilfeverbots im Falle verfristeter RB betr. Entscheidungen, denen materielle RK zukommt, einfach akzeptieren; mir ist klar, dass dies auch anders gesehen werden kann) Ich les aber dennoch gleich nochmal Lipp NJW 2002, 1700 dazu).


Versagung nach § 298 InsO und materielle Rechtskraft