mercredi 27 juillet 2016

Zustellungsproblem

In einer Zivilsache ist der Beklagten zunächst unbekannt verzogen, sodann teilt der Kläger die zustellungsfähige Anschrift mit. Die Zustellung - ErsatzZU durch Einlegung in den Briefkasten - wird durch den Postbediensteten durchgeführt. Zeitgleich mit dem Eingang der Zustellungsurkunde reichen die Eltern (unter deren Anschrift wurde an den Beklagtenzugestellt) den Originalumschlag bei Gericht ein mit der Erklärung, der Beklagte sei seit 22 Jahren dort nicht mehr aufhältig, Kontakt würde nicht mehr bestehen).
Wirksame ZU?


Zustellungsproblem

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