mardi 26 juillet 2016

Mehrere Betreuungsgerichte innerhalb einer Stadt/Gemeinde - Verfahrensabgabe

Guten Morgen,

Eine Frage an die Mitstreiter in Städten/Gemeinden, die mehrere Betreuungsgerichte haben:

Wenn ein Betroffener seinen Aufenthalt vom einen in den anderen Bezirk verlegt - gebt ihr das Verfahren in den Nachbarbezirken ab? Kann man abgeben?

Mir ist eine uralte Entscheidung aus den Zeiten bekannt, als noch der Wohnsitz Anknüpfungspunkt war. Die Entscheidung sagte: innerhalb einer Stadt/Gemeinde keine Wohnsitzverlegubg, deshalb keine Abgabe.


Mehrere Betreuungsgerichte innerhalb einer Stadt/Gemeinde - Verfahrensabgabe

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