mardi 26 juillet 2016

Nachweis der Rechtskraft

Hallo Ihr!

In der Praxis - hier Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses:

Vorgelegt wird euch der Vollstreckungstitel im Original sowie eine Ablichtung dessen, diese versehen mit Rechtskraftbescheinigung auf Seite 1 sowie eine schriftliche Bestätigung des Prozessgerichts, dass Rechtskraft eingetreten ist.

Würde euch das genügen oder aber besteht (auch) Ihr darauf, dass sich die Rechtskraftbescheinigung direkt auf der vollstreckbaren Ausfertigung befindet?


Nachweis der Rechtskraft

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