Das LG plant folgende Verurteilung:
1. Gesamtstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten, daneben eine weitere Gesamtstrafe von 4 Jahren 6 Monaten dazu Unterbringung nach § 64 StGB.
Der Verurteilte saß bereits ca 16 Monate in U-Haft, eine Zuordnung der U-Haft auf die verschiedenen Taten (und damit Strafen) ist nicht möglich.
Ich kann mich dunkel erinnern, dass wir dann die U-Haft gequotelt und auf die Gesamtstrafen angerechnet haben.
Wie rechne ich jetzt die Unterbringung? Zuerst auf die kürzere Strafe bis 1/2 und dann auf die längere (bis 2/3)?
Alternativ würde die Richterin anstelle der Unterbringung nach § 64 StGB auch eine Zurückstellung nach § 35 BtMG sehen.
Dann die U-Haft wie oben quoteln und zuerst die längere Strafe (bis nur noch 2 Jahre übrig)?
Irgendwelche Vorschläge (ich bin ja schon froh, dass die Richterin mich vorher fragt, was praktikabel ist)?
1. Gesamtstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten, daneben eine weitere Gesamtstrafe von 4 Jahren 6 Monaten dazu Unterbringung nach § 64 StGB.
Der Verurteilte saß bereits ca 16 Monate in U-Haft, eine Zuordnung der U-Haft auf die verschiedenen Taten (und damit Strafen) ist nicht möglich.
Ich kann mich dunkel erinnern, dass wir dann die U-Haft gequotelt und auf die Gesamtstrafen angerechnet haben.
Wie rechne ich jetzt die Unterbringung? Zuerst auf die kürzere Strafe bis 1/2 und dann auf die längere (bis 2/3)?
Alternativ würde die Richterin anstelle der Unterbringung nach § 64 StGB auch eine Zurückstellung nach § 35 BtMG sehen.
Dann die U-Haft wie oben quoteln und zuerst die längere Strafe (bis nur noch 2 Jahre übrig)?
Irgendwelche Vorschläge (ich bin ja schon froh, dass die Richterin mich vorher fragt, was praktikabel ist)?
Unterbringung und 2 Freiheitsstrafen im selben Verfahren
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