Hallo zusammen,
ich habe in vorliegendem Fall einen Kläger und zwei Beklagte - während dem Prozess wird angeordnet, dass die Ansprüche gegen die Beklagte 2 in einem gesonderten Verfahren zu verhandeln sind und die Verfahren wurden dann auch getrennt.
Nun ist das erste Verfahren abgeschlossen und der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beklagtenvertreter beantragt nunmehr neben der 1,3 Verfahrensgebühr auch eine 0,3 Erhöhungsgebühr...nun komme ich ins grübeln, ob diese erstattungsfähig ist? Prinzipiell ja, da alle vor der Trennung entstandenen Gebühren nicht mehr entfallen...aber was mach ich mit dem abgetrennten Verfahren?
Bekommt er dort die 1,3 noch einmal neu und wie berücksichtige ich dort die bereits festgesetzte Erhöhungsgebühr???
Leider habe ich für das abgetrennte Verfahren noch keinen Streitwert...
ich habe in vorliegendem Fall einen Kläger und zwei Beklagte - während dem Prozess wird angeordnet, dass die Ansprüche gegen die Beklagte 2 in einem gesonderten Verfahren zu verhandeln sind und die Verfahren wurden dann auch getrennt.
Nun ist das erste Verfahren abgeschlossen und der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beklagtenvertreter beantragt nunmehr neben der 1,3 Verfahrensgebühr auch eine 0,3 Erhöhungsgebühr...nun komme ich ins grübeln, ob diese erstattungsfähig ist? Prinzipiell ja, da alle vor der Trennung entstandenen Gebühren nicht mehr entfallen...aber was mach ich mit dem abgetrennten Verfahren?
Bekommt er dort die 1,3 noch einmal neu und wie berücksichtige ich dort die bereits festgesetzte Erhöhungsgebühr???
Leider habe ich für das abgetrennte Verfahren noch keinen Streitwert...
Kosten nach Verfahrenstrennung
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