Ich bin über ein blödes Problem gestolpert und vielleicht kann mir das Forum abschließend helfen :)
Angemeldet wurde seinerzeit eine Forderung zur Tabelle , wobei die Forderungsanmeldung auf die Kindesmutter M lautete. Wurde auch so in die Tabelle eingetragen, obwohl sämtliche zugrunde liegende Titel auf Kind K vertreten durch die Mutter M lauten. Dabei wurden 2 Teilbeträge aus vbuH angemeldet. Schuldner bestreitet diese. Verwalter stellt die Forderungen fest. Jetzt bekomme ich ein landgerichtliches Urteil, mit dem der Widerspruch des Schuldners beseitigt wird. Auch das landgerichtliche Urteil lautet auf Kind K vertreten durch die Mutter M. Wenn man jetzt ganz genau ist, stimmt der Gläubiger aus der Tabelle nicht mit dem Gläubiger des Titels überein. Was nun? Natürlich kann ich die Beseitigung des Widerspruchs einfach eintragen. Hat sich ja bislang offenbar niemand daran gestört, dass die Tabelleneintragung einen anderen Gläubiger ausweist. Genau genommen hätte der IV die Forderung bestreiten müssen oder eben richtig entsprechend der Titel aufnehmen müssen. Krieg ich die Kuh jetzt noch irgendwie elegant vom Eis? Forderung zurücknehmen und neu anmelden lassen, ist wegen der vbuH irgendwie keine richtige Option. Andererseits steht das Kind bei Volljährigkeit ohne Titel da, denn der lautet nur auf die Mutter. Ideen?
Angemeldet wurde seinerzeit eine Forderung zur Tabelle , wobei die Forderungsanmeldung auf die Kindesmutter M lautete. Wurde auch so in die Tabelle eingetragen, obwohl sämtliche zugrunde liegende Titel auf Kind K vertreten durch die Mutter M lauten. Dabei wurden 2 Teilbeträge aus vbuH angemeldet. Schuldner bestreitet diese. Verwalter stellt die Forderungen fest. Jetzt bekomme ich ein landgerichtliches Urteil, mit dem der Widerspruch des Schuldners beseitigt wird. Auch das landgerichtliche Urteil lautet auf Kind K vertreten durch die Mutter M. Wenn man jetzt ganz genau ist, stimmt der Gläubiger aus der Tabelle nicht mit dem Gläubiger des Titels überein. Was nun? Natürlich kann ich die Beseitigung des Widerspruchs einfach eintragen. Hat sich ja bislang offenbar niemand daran gestört, dass die Tabelleneintragung einen anderen Gläubiger ausweist. Genau genommen hätte der IV die Forderung bestreiten müssen oder eben richtig entsprechend der Titel aufnehmen müssen. Krieg ich die Kuh jetzt noch irgendwie elegant vom Eis? Forderung zurücknehmen und neu anmelden lassen, ist wegen der vbuH irgendwie keine richtige Option. Andererseits steht das Kind bei Volljährigkeit ohne Titel da, denn der lautet nur auf die Mutter. Ideen?
Personenidentität und Beseitigung Widerspruch gegen vbuH
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