samedi 30 juillet 2016

Erstattungsfähigkeit von Reisekosten für nicht gerichtlich anberaumten Ortstermins

Hallo, heute habe ich mal wieder eine Frage

Die Vertreterin der PKH-Partei rechnet ab und möchte Reisekosten zu einem Ortstermin ausgezahlt haben, die für einen nicht gerichtlich anberaumten Termin entstanden sind. Der Termin war quasi ein Einigungsversuch an der belegenen Streitsache (Der Nachlass), der dazu geführt hat, dass die Klage zurückgenommen wurden.

Ist das irgendwie entscheidend oder kann, eben weil es kein gerichtlich angesetzter oder durch SV angesetzter OT war, keine Erstattungsfähigkeit von Reisekosten gegeben sein?

Habt ihr dazu irgendwie Kommentarstellen u./o. Rechtsprechung? Ich bin leider ein wenig aus der Übung.

Danke schon und mal und ein schönes Wochenende!


Erstattungsfähigkeit von Reisekosten für nicht gerichtlich anberaumten Ortstermins

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