jeudi 28 juillet 2016

Aufleben einer gelöschten KG

Hallo in die Runde,

ich habe im Grundbuch eine vertrackte Sache, für die ich einen Rat von Euch benötige:

Eine GmbH & Co. KG, gegründet in den 1940ern, wurde 1987 aufgrund § 31 II HRB gelöscht. Die Komplementärin ebenfalls. Die Handelsregisterakten sind zwischenzeitlich vernichtet, sodass sich außer einem Namen, nichts mehr über die Gesellschafter herausfinden läßt.

Nun ist noch ein Grundstück aufgetaucht, welches im Eigentum der KG steht. Ziel ist es, das Grundstück wieder verkehrsfähig zu machen. Mangels eines (bekannten) Gläubigers oder eines (bekannten) Gesellschafters, ist kein Antragsberechtigter für eine Nachtragsliquidation vorhanden. Meine Idee wäre, für den letzten GF des Komplementärs einen Abwesenheits- bzw. Nachlaßpfleger zu bestellen. Somit wäre der Komplementär wieder handlungsfähig. Der GF des Komplementärs ist identisch mit dem Kommanditisten der KG.

Damit kann die KG wieder aufleben und ist handlungsfähig. Sehe ich das richtig?

Vielen Dank vorab fürs Licht im Dunkeln


Aufleben einer gelöschten KG

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