mardi 26 juillet 2016

Miete Sozialhilfe

Hallo,

Eine ältere Dame zieht im Monat 1 ins Heim und bekommt ab Anfang Monat 1 Sozialhilfe, da unter anderem die Heimkosten nicht gezahlt werden können (weder von der älteren Dame noch von deren Nachkommen).
Die Wohnung soll für Ende des Folgemonats außerordentlich gekündigt werden, da die ältere Dame dauerhaft im Heim bleiben wird.
Nun fordert der Vermieter die Miete für die dann folgenden drei Monate von der älteren Dame ein. Diese weigert sich, da sie ja Sozialhilfe bekommt.
Der Vermieter stellt sich stur und hat jetzt schon angekündigt, den Anspruch auf die Miete bei Tod der älteren Dame gegen die Erben geltend zu machen.

Was nun? Müssen die Erben zahlen? Erbe ausschlagen wäre die letzte Möglichkeit.


Miete Sozialhilfe

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