Ich weiss hier im Moment nicht weiter. Beklagte waren die übrigen Eigentümer einer WEG, vertreten durch die Verwalterin der Wohnungseigentumsgemeinschaft, diese wiederum vertreten durch die Inhaberin der Verwaltungsfirma sowie durch eine Anwaltskanzlei. Die Eigentümergemeinschaft hat den Prozess verloren. Die Kanzlei hat ihre Vergütung gem. § 11 RVG geltend gemacht. Es wurde ein Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen ("Die von der Beklagten an die Kanzlei zu zahlende Vergütung....). Da die Gebühren nicht gezahlt wurden, wurde der Gerichtsvollzieher beauftragt. Die übrigen Eigentümer der WEG, vertreten durch die Verwaltungsfirma, vertreten durch deren Inhaberin, wurden zur Vermögensauskunft geladen. Da niemand erschienen ist, wurde die Eintragungsanordnung erlassen gegen die Inhaberin der Verwaltungsfirma. Diese hat nunmehr einen Rechtsbeistand beauftragt, welcher per Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung geltend macht, dass die Verwalterin lediglich eine Vermögensauskunft abgegeben kann über das Vermögen des Verbandes der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser Verband war aber nicht Verfahrenspartei. Verfahrenspartei waren die " übrigen Eigentümer der WEG", über deren die Vermögen die Verwalterin aber unmöglich Auskunft geben kann. Ein Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft habe auch nicht bestanden, Schuldner des Honoraranspruchs sind die Miteigentümer der WEG, nicht die WEG als teilrechtsfähiger Verband. Ich habe das Verfahren jetzt erstmal einstweilen eingestellt. Gibt es hierzu Ideen?
Widerspruch gg. Eintragungsanordnung gg. Verwalterin einer WEG
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