Ich habe einen Antrag auf Eintragung eines Wohnrechts für B am Grundstück X für ein darauf stehendes Nebenhaus, geltend für Ober- und Dachgeschoss. Am Grundstück X sind bereits jeweils ein Nießbrauch und ein Wohnrecht (dieses für die Erdgeschosswohnung im Wohnhaus auf dem Grundstück X) für A eingetragen.
Für das Wohnrecht für B wird Entgeltlichkeit, Ausübung des Wohnrechts mit einer Person nach der Wahl des B (unter Ausschluss der Person Z und deren Familienangehörigen), die Gestattung der Untervermietung durch B von Ober- und Dachgeschoss an die Firma XY sowie die Möglichkeit der Anmietung des Erdgeschosses durch B vereinbart.
Zur Eintragung wird das Wohnungsrecht für B gemäß § 1093 BGB, löschbar bei Todesnachweis, beantragt.
Habe ich jetzt eine Konkurrenz dieses Wohnrechts für B bezüglich des Mietzinses, den er für die Untervermietung erhält, zum Nießbrauch des A oder interessieren mich diese Bestimmungen als Teil des schuldrechtlichen Bestellungsvertrages nicht?
Ich steh auf dem Schlauch, zumal im vorgelegten Vertrag keine klare Abgrenzung bezüglich des schuldrechtlichen Teils erkennbar ist.
Für das Wohnrecht für B wird Entgeltlichkeit, Ausübung des Wohnrechts mit einer Person nach der Wahl des B (unter Ausschluss der Person Z und deren Familienangehörigen), die Gestattung der Untervermietung durch B von Ober- und Dachgeschoss an die Firma XY sowie die Möglichkeit der Anmietung des Erdgeschosses durch B vereinbart.
Zur Eintragung wird das Wohnungsrecht für B gemäß § 1093 BGB, löschbar bei Todesnachweis, beantragt.
Habe ich jetzt eine Konkurrenz dieses Wohnrechts für B bezüglich des Mietzinses, den er für die Untervermietung erhält, zum Nießbrauch des A oder interessieren mich diese Bestimmungen als Teil des schuldrechtlichen Bestellungsvertrages nicht?
Ich steh auf dem Schlauch, zumal im vorgelegten Vertrag keine klare Abgrenzung bezüglich des schuldrechtlichen Teils erkennbar ist.
Wohnrecht mit Recht zur Untervermietung in Konkurrenz zum Nießbrauch?
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