samedi 23 juillet 2016

"Nachtrag" zum AUfteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung

Habe eine kurze praktische Frage:

Habe eine WEG-Neubildung zu bearbeiten. Bei dem mir vorliegenden Aufteilungsplan wurde bei einem Nebengebäude (Scheune), welches zum Sondereigentum der Wohnung 1 erklärt worden ist, vergessen, einen Grundriss und entsprechende Schnitte beizufügen.

Der Notar fragt nun an, ob ein ganz neuer Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung erstellt werden müsste oder ob lediglich ein Nachtrag (=separates Papierstück ohne Verbindung zur ursprünglichen Abgeschlossenheitsbescheinigung und Aufteilungsplan) zum ursprünglichen Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung genügt.


Vielleicht hatte ja schon mal jemand das Problem? :)


"Nachtrag" zum AUfteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung

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