mercredi 27 juillet 2016

Räumungskosten

IV führt den Laden der schuldnerischen GmbH XY nach der Insolvenzeröffnung drei Monate fort bis die gesamte Ware verkauft ist. Vermieterpfandrecht wurde nicht geltend gemacht. Der Vermieter verlangt jetzt die Räumung des Ladens und den Abbau des vor dem Laden hängenden Werbeschildes, welches laut Mietvertrag zu den Pflichten des Mieters gehört. Die sich im Handy-Laden befindlichen Gegenstände (Schrank, Stuhl etc) sind praktisch wertlos.

1)
Kann der IV die Gegenstände an die schuldnerische GmbH freigeben und somit die Entsorgungskosten umgehen.
2)
Oder handelt es sich hierbei bereits um Masseverbindlichkeiten, da der IV die Gegenstände beim Abverkauf genutzt hat?
3) Beim Werbeschild würde ich eigentlich sagen: IV entfernt Werbeschild nicht = Schadensersatzanspruch des Vermieters, aber nur Insolvenzforderung. Richtig?


Räumungskosten

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