Hallo liebe Kollegen,
ich habe einen Pfüb erlassen und PkH dafür bewilligt. Die Zustellung wurde durch das Vollstreckungsgericht vermittelt.
Jetzt teilt mir der GV vom Ort des Drittschuldners seine für die Zustellung des Pfüb entstandenen Kosten mit. Was mache ich damit? Der GV ist aus einem anderen Bundesland. Eine Nachfrage bei unseren GV`s ergab nämlich, dass die sich die Kosten hier direkt "entnehmen" können. deshalb habe ich bisher solche Kostenmitteilungen wohl nicht in der Akte gehabt.
Wisst ihr, wie das richtig läuft?
ich habe einen Pfüb erlassen und PkH dafür bewilligt. Die Zustellung wurde durch das Vollstreckungsgericht vermittelt.
Jetzt teilt mir der GV vom Ort des Drittschuldners seine für die Zustellung des Pfüb entstandenen Kosten mit. Was mache ich damit? Der GV ist aus einem anderen Bundesland. Eine Nachfrage bei unseren GV`s ergab nämlich, dass die sich die Kosten hier direkt "entnehmen" können. deshalb habe ich bisher solche Kostenmitteilungen wohl nicht in der Akte gehabt.
Wisst ihr, wie das richtig läuft?
PkH für Pfüb bewilligt, Kosten des GV?
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire