hallo,
nach dem Tod des Betreuten haben sämtliche Erben die Erbschaft ausgeschlagen. Das NL-Gericht hat die Bank angeschrieben , das Girokontoguthaben zu hinterlegen. Dies ist mittlerweile erfolgt. Nun habe ich festgestellt, dass das Pflegeheim das TG-Kontoguthaben von 100,-- EUR einfach an die Ehefrau, die die Erbschaft auch ausgeschlagen hat, ausgezahlt hat. Muss ich mich - als Betreuungsgericht - um eine Rückforderung kümmern ?
nach dem Tod des Betreuten haben sämtliche Erben die Erbschaft ausgeschlagen. Das NL-Gericht hat die Bank angeschrieben , das Girokontoguthaben zu hinterlegen. Dies ist mittlerweile erfolgt. Nun habe ich festgestellt, dass das Pflegeheim das TG-Kontoguthaben von 100,-- EUR einfach an die Ehefrau, die die Erbschaft auch ausgeschlagen hat, ausgezahlt hat. Muss ich mich - als Betreuungsgericht - um eine Rückforderung kümmern ?
Auszahlung des TG-Guthabens an Nichterbin
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