Hallo,
ist es möglich aus einem geschlossenen Hofgut nach BadHofGG ein noch zu vermessendes Flurstück abzutrennen und innerhalb der Familie zu übertragen? Die Abtrennung an sich dürfte das kleinste Problem sein, da die Genehmigung der Landwirtschaftsbehörde nicht mehr benötigt wird. Für die Übertragung wird diese jedoch notwendig sein. Wie seht Ihr das? :confused:
ist es möglich aus einem geschlossenen Hofgut nach BadHofGG ein noch zu vermessendes Flurstück abzutrennen und innerhalb der Familie zu übertragen? Die Abtrennung an sich dürfte das kleinste Problem sein, da die Genehmigung der Landwirtschaftsbehörde nicht mehr benötigt wird. Für die Übertragung wird diese jedoch notwendig sein. Wie seht Ihr das? :confused:
Abtrennung aus geschlossenem Hofgut
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