jeudi 18 août 2016

Anfänger-Fragen zum Europäischen Nachlasszeugnis

Hallo,

ich muss mein erstes ENZ erteilen (und als Nachlassgericht den Antrag dazu mit EV aufnehmen) und kenne leider niemand, der das schon mal gemacht hat. Unser Baden-Württemberg-Programm Noah enthält nichts dazu und es kommt auch nichts mehr, da es ein Auslaufmodell ist.

Rechtlich ist die Sache einfach. Es handelt sich um den Tod der überlebenden Ehefrau eines kinderlosen Ehepaars. Es liegt ein eröffneter Erbvertrag vor, in dem zwei Neffen der Frau zu Erben je zur Hälfte eingesetzt sind. Diese Schlusserbeinsetzung ist nicht bindend. Die Verstorbene hat noch ein späteres handschriftliches Testament errichtet, welches nur ein Vermächtnis bzgl. beweglicher Sache für eine Freundin enthält und nichts an der Erbeinsetzung ändert bzw. an der Zuordnung des Nachlasses in Spanien, für welchen nun das ENZ benötigt wird..

Das 18-seitige EU-Word-Formular habe ich mir besorgt. Aber was jetzt?

- da sind sechs Anlagen vorgesehen, von denen ich allenfalls eine brauche. Kann man das nicht Benötigte in Word einfach rauslöschen? Würde ich gerne, trau mich aber nicht recht….

- wie macht man den Antrag auf Erteilung des Zeugnisses? Ich würde ein Protokoll à la Erbscheinsantrag mit EV nehmen, und den Entwurf des Zeugnisses als Anlage zum Protokoll nehmen?

- Auf Seite 7 des Formulars ist sowohl eine Unterschrift zur Erteilung des Zeugnisses wie auch zur Erteilung einer beglaubigten Abschrift davon vorgesehen. Wie ist das denn gedacht??
Ich kann mir nur vorstellen, dass man beim Original des Zeugnisses wie vorgesehen unterschreibt, und es bei der beglaubigten Abschrift einfach nochmal ausdruckt und die erste Unterschrift durch „gez. N.N.“ ersetzt wird?

- Anlage IV des Zeugnisses geht nur von einem Erben aus. Ich habe aber zwei Miterben je zur Hälfte. Müssen dann zwei Zeugnisse erteilt werden, für jeden eines? So befürchte ich, da Anlage IV Nr. 8 ja die Höhe des Anteils des Erben wissen möchte.

- Bei Bezeichnung von Orten / Ländern ist immer von „ISO-Code“ die Rede. Weiß jemand wo man diesen findet bzw. was man da für „Deutschland“ eintragen muss?

Für Tipps aus der Praxis bedanke ich mich schon jetzt!


Anfänger-Fragen zum Europäischen Nachlasszeugnis

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